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- AZ 38/2007
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Tiere besser geschützt als Menschen
Aus Sicht des Landesamts ist es gerechtfertigt, dass Tier- und Humanarzneien unterschiedlich behandelt werden: Gerade im Hinblick auf den Verbraucherschutz berge der Versand von Tierarzneien größere Risiken als der von Humanarzneimitteln, heißt es in der Warnung der Behörde. Die Gefahren der unkontrollierten Anwendung von Tierarzneimitteln hätten sich in der Vergangenheit immer wieder darin gezeigt, dass in Fleisch Antibiotika, Hormone und andere Arzneimittelrückstände gefunden wurden. Nur bei einem Kauf in der Apotheke oder beim Tierarzt könne in einem persönlichen Gespräch auf die schädlichen Wirkungen der Medikamente hingewiesen werden. Vorsicht sei hingegen geboten, wenn apothekenpflichtige Tierarzneien von Privaten – beispielsweise über Internetauktionshäuser – angeboten werden. Das Landesamt betonte zudem, dass es strafbar ist, ein rezeptpflichtiges Tierarzneimittel außerhalb einer Apotheke zu erwerben. Wer dennoch auf Online-Bestellungen setze, laufe Gefahr mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt zu werden.
Engelen hat hingegen kein Verständnis für die unterschiedliche Beurteilung des Versandes von Tier- und Humanarzneimitteln: "Was für Tiere gilt, sollte doch eigentlich auch für uns selbstverständlich sein." Gerade im Hinblick auf die sich häufenden Meldungen über gefälschte Arzneimittel aus dem Internet sei eines klar: "Die Sicherheit von Arzneimitteln und der Schutz der Verbraucher kann auf diese Weise nicht mehr gewährleistet werden." .
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