(bü). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Beihilfe-Regelung für Medikamente für Beamte, Richter, Pensionäre und (bis 1998 eingestellte) Angestellte in NRW rechtwidrig ist. Darin wurde geregelt, dass Medikamente, die überwiegend der Behandlung von "krankhaft erektilen Dysfunktionen" (Potenzschwäche) dienen, generell ausgeschlossen seien. Weil aber den Staatsdienern grundsätzlich "im Krankheitsfall eine Beihilfe zu ihren notwendigen und angemessenen Aufwendungen" zu gewähren ist, konnte sich ein Beamter, der nach einer Prostataoperation an Potenzproblemen litt, gegen das Land durchsetzen. Medizinisch Notwendiges dürfe gesetzlich nicht eingeschränkt werden.
(AZ: 6 A 232/06 u. a.)
AZ 2007,
Nr. 43, S. 7, 21.10.2007
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.