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- AZ 47/2007
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Riesterrenten-Endspurt: Termin ist der 31. Dezember
Und wer bis zum Jahresende 2007 den höchstmöglichen Eigenanteil auf einen Riesterrenten-Vertrag einzahlt, der kann die höchste staatliche Beteiligung erwarten. Das bedeutet: Werden 3 Prozent des Vorjahres-Bruttoverdienstes auf einen Riester-Vertrag überwiesen, so können für dieses Jahr 114 Euro als Grundzulage und je 138 Euro Kinderzulage kassiert werden. Zusätzlich können die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden – 2007 bis zu 1575 Euro. Das günstigere der beiden Ergebnisse zählt: die Zulage oder die Steuerersparnis.
Doch ist es bei Arbeitnehmern mit nicht allzu hohen Verdiensten möglich, dass der Staatsanteil, der auf einen Riester-Vertrag fließt, die "Förderquote", höher ist als der selbst aufzubringende Betrag. Hatte zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2005 ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro (Einverdienerhaushalt), so beträgt der von der Familie aufzubringende Eigenbeitrag für 2007 nur 396 Euro. Die Rechnung: 3 Prozent von 30.000 Euro = 900 Euro. Davon abgezogen werden die Zulagen (2 x 114 Euro, weil auch der nicht verdienende Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, auf den er selbst nichts einzuzahlen braucht, ergibt 228 Euro, plus 2 x 138 Euro = 276 Euro = insgesamt 504 Euro). Für eine Eigenleistung von 396 Euro erhält die Familie somit eine Zulage von 504 Euro, was einer Förderquote von 56 Prozent entspricht. Auf den Riesterrenten-Konten der Eheleute landen insgesamt 900 Euro.
Die zusätzliche private Altersvorsorge bietet eine breite Produktpalette: private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Die Riester-Rente wird auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten. .
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