(daz). Die 2. Vergabekammer des Bundes hat im Rahmen eines Nachprüfverfahrens mit Beschluss vom 16. 11. 2007 den AOKs untersagt, "in dem Vergabeverfahren ‚Arzneimittelrabattverträge Ausschreibung 2008/2009’ den Zuschlag für 46 Wirkstoffe auf der Grundlage der in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen zu erteilen". Damit können vorerst keine neuen Verträge für diese Wirkstoffe vergeben werden. Beschwerde gegen diesen Beschluss beim OLG Düsseldorf ist möglich..
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