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- AZ 49/2007
- Bei Kündigung wegen ...
Bei Kündigung wegen Krankheit gibt es drei Bedingungen
2.: Die bisherigen und nach der Prognose zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Sie können sowohl durch Störungen im Betriebsablauf als auch durch eine erhebliche wirtschaftliche Belastung hervorgerufen werden.
3.: Es ist zu prüfen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers geführt haben. (Hier führte diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer, der "dauernd unfähig" war, auf seinem Platz als Industriemeister Chemie tätig zu sein, rechtmäßig gekündigt worden war.)
(Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 759/05)
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