Präventionsgesetz: Streit um Referentenentwurf

BERLIN (ks). Trotz der koalitionsinternen Unstimmigkeiten zum geplanten Präventionsgesetz hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 28. November einen Referentenentwurf vorgelegt. Erst Mitte November hatte die Union die Gespräche zur Kompromisssuche abgebrochen. Und auch jetzt ist sie von dem Gesetzentwurf wenig überzeugt. Hauptstreitpunkt war und ist die von Schmidt angedachte Einrichtung einer neuen Präventionsstiftung, die nun Nationaler Präventionsrat heißen soll.
Ministerin Schmidt legt Gesetzentwurf vor – doch die Union ist nicht zufrieden

Der vorliegende Entwurf verzichtet auf die Stiftung. Stattdessen sollen sich in einem Nationalen Präventionsrat sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung, die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie die Pflegeversicherung an der Umsetzung und Finanzierung von Präventionsmaßnahmen beteiligen. Dieser Rat soll über Ziele und Qualitätsanforderungen sowie über bundesweite Aufklärungskampagnen in Abstimmung mit den Ländern entscheiden. Im Kern bleibt es aber dabei, dass in dieser Institution Gelder der Sozialversicherungen in dreistelliger Millionenhöhe gebündelt werden.

Die Union lehnt das überarbeitete Konzept ab. Zwar spricht auch sie sich grundsätzlich für einen Nationalen Präventionsrat aus – aber seine Arbeit und Finanzierung hat sie sich anders vorgestellt. So will die Union etwa auch die Länder und Kommunen an der Finanzierung beteiligen. "Die SPD versucht, uns mit Tricksereien über den Tisch zu ziehen", sagte der Vize-Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller (CSU), der Gesetzentwurf sei eine "Frechheit". Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), sprach von einem "Etikettenschwindel".

Opposition: Vorhandene Strukturen nutzen

Kritik kam auch von der Opposition. Der FDP-Politiker Detlef Parr erklärte, der Gesetzentwurf drücke sich um klare Aussagen zu den Zielen und Verantwortlichkeiten. Auch dass die Finanzierung nach wie vor von den Sozialversicherungen übernommen werden soll, missfällt ihm. Die FDP sieht Prävention als eine zunächst individuelle Aufgabe. Überdies hat Parr kein Verständnis, dass offenbar auf vorhandene und funktionierende Strukturen wie die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht zurückgegriffen werden soll. Letzteres sieht auch Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, so. Sie warf der Großen Koalition vor, sich auf einem "gesundheitspolitischen Schlingerkurs" zu befinden. Die nun diskutierten Pläne seien "allenfalls ein Torso" des ursprünglich von SPD und Grünen geplanten Präventionsgesetzes.

PKV für Steuerfinanzierung

Für den Direktor des PKV-Verbandes,Volker Leienbach, laufen die Pläne der Ministerin "auf eine systematisch falsche Weichenstellung hinaus". Primärprävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, "die sachgerecht über Steuern zu finanzieren wäre". Eine Beteiligung an den geplanten Präventionsräten durch eine Mitfinanzierung sei daher für die PKV kein gangbarer Weg. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen hält Leienbach eine Einbeziehung der PKV in das Präventionsgesetz für unmöglich. Statt auf Bundes- und Länderebene eine weitere, administrativ aufwendige Organisationsstruktur aufzubauen, plädiert er dafür, auf der in Deutschland bereits bestehenden hervorragenden Infrastruktur aufzusetzen. .

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.