Zuzahlungspflicht bleibt

Diese Woche wird nochmals an der Gesundheitsreform gefeilt. Am Freitag soll der Bundestag den geänderten Gesetzentwurf verabschieden. Mittlerweile ist auch ein Änderungsantrag für § 129 SGB V formuliert: Die zunächst geplante Möglichkeit für Apotheker, auf Zu- und Aufzahlungen der Versicherten teilweise zu verzichten, ist jetzt gestrichen.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie Sie auch in schwierigen Situationen an der Widerstandskraft arbeiten können

Resiliente Teams

Teil 7: Pflichtangaben in der Arzneimittelwerbung

Apothekenwerbung: So sind Sie auf der sicheren Seite

Ohne Apotheken geht es nicht!

Apotheke light? Nein danke!

BPhD und LAKT veröffentlichen aktualisierten Leitfaden für die Famulatur

Ein bleibender erster Eindruck

Welche Möglichkeiten eröffnet die Offene Handelsgesellschaft? Was ist zu beachten?

Die Renaissance der Apotheken-OHG

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.