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Celesio-Tochter fährt Sanacorp in die Parade
Danach darf Sanacorp nicht mehr behaupten, ihr Zusammenschlussvorhaben mit dem französischen Großhändler Cerp Rouen sei mit der Einbringung ihres Großhandelsgeschäfts in die Holdinggesellschaft Millennium vollzogen, nachdem das Landgericht München I eine seitens der Altiro GmbH beantragte einstweilige Verfügung gegen die Einbringung nicht erlassen habe. In einer Ad-hoc-Mitteilung vom 28. November hatte Sanacorp eben dies bekannt gegeben.
Wie Altiro am 7. November mitteilte, hat das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen die Sanacorp Pharmaholding erlassen, weil durch die Ad-hoc-Mitteilung der unrichtige Eindruck erweckt worden sei, das Landgericht München I habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Altiro zurückgewiesen. Dies dürfe Sanacorp nun vorläufig nicht mehr behaupten. Tatsächlich sei der Termin zur Verkündung einer Entscheidung des Münchener Gerichts erst für den 11. Dezember bestimmt. Die beiden Apotheker-Genossenschaften Sanacorp und Cerp Rouen wollen durch ihren Zusammenschluss zur Millennium-Gesellschaft zum größten europäischen Pharma-Großhändler in apothekeneigenem Besitz aufsteigen. .
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