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Studenten-Krankenversicherung leicht teurer
BAföG-Empfänger lässt die Beitragsentwicklung ohnehin relativ kalt: Der staatliche Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt zurzeit bundeseinheitlich 55 Euro (47 Euro Krankenversicherung/8 Euro Pflegeversicherung). Das sind lediglich etwa 2 Euro weniger, als von den Studenten tatsächlich aufzubringen ist.
Ein Großteil der Studenten hat ebenfalls keine Beitragsprobleme: Sie sind durch ihre Eltern gesetzlich krankenversichert, ohne dass dafür Zusatzbeiträge aufzubringen wären. Das gilt bis zum 25. Geburtstag, solange das regelmäßige Einkommen der Studierenden, etwa aus Zinseinahmen, 350 Euro im Monat nicht übersteigt; wird (zusätzlich oder ausschließlich) Arbeitsverdienst erzielt, so beträgt der Grenzwert 400 Euro monatlich.
Und schließlich wird auch nicht jeder Student, der nicht durch Papa oder Mama versichert ist, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn die Studentische Versicherung besteht nur bis zum 14. Semester beziehungsweise bis zum 30. Lebensjahr. Darüber hinaus kann der Spartarif nur unter Bedingungen beansprucht werden (etwa beim Erwerb der Zugangsvoraussetzungen im zweiten Bildungsweg vor dem 30. Geburtstag oder weil sich das Studium durch eine längere Krankheit, oder wegen Behinderung oder Schwangerschaft verzögert hat).
Freiwillig versicherte Studenten zahlen für die Krankenversicherung monatlich jetzt 86,57 Euro statt bisher 83,30 Euro – dies gilt allerdings nur für Examenskandidaten und längstens sechs Monate. Danach ist der allgemein gültige Mindestbeitrag fällig. Er beträgt je nach Krankenkasse rund 110 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung sind von "Freiwilligen" generell unverändert 13,88 Euro pro Monat zu zahlen – Kinderlose müssen vom 23. Geburtstag an noch 2,05 Euro monatlich drauflegen.
Privat krankenversicherte (PKV) Studenten kommen nicht ganz so billig davon wie ihre "gesetzlichen" Kollegen. Bis "24" zahlen sie für ihre Police durchschnittlich 86,80 Euro im Monat, womit sie einen abgespeckten Leistungsanspruch erwerben, etwa die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse der Krankenhäuser. Vom 25. Geburtstag an kostet die PKV 109,30 Euro, ab "30" müssen 131,20 Euro berappt werden – bis zum 34. Geburtstag; ab "35" kommt ein großer Sprung auf 220,50 Euro (wiederum im Durchschnitt der Versicherungsunternehmen). Ein individueller Kostenzuschlag für Neukunden bleibt den privaten Versicherungsunternehmen allerdings vorbehalten. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt einheitlich 13,04 Euro pro Monat. Auch BAföG-geförderte privat versicherte Studenten erhalten zu ihren Aufwendungen den staatlichen Zuschlag in Höhe von 55 Euro pro Monat – maximal den tatsächlich aufzuwendenden Beitrag.
Studenten, die nicht kranken- und nicht pflegeversichert sein wollen, können darauf verzichten. Sie legen ihrer Universität oder Fachhochschule die Befreiungsbescheinigung (irgendeiner) gesetzlichen Krankenkasse vor. .
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