- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 51/2007
- Mehr Leistung, weniger ...
Mehr Leistung, weniger Honorar
Die dem Kooperationsvertrag beigetretenen Apotheken verpflichten sich beispielsweise dazu, Blutzuckerteststreifen, 50 Stück, nur noch für 22,50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer zu liefern. Nur zum Vergleich: die TK zahlt den Apotheken, die nicht an diesem Vertrag teilnehmen, nach Arzneilieferungsvertrag VdAK zwischen 24,03 und 28,89 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Zu den Serviceleistungen, die zu erbringen sind, zählt u. a. eine raschere Belieferung: TK-Versicherte sollen ihr Medikament, mit dessen Hersteller die TK einen Rabattvertrag geschlossen hat, auf jeden Fall noch am gleichen Tag erhalten, wenn sie das Rezept bis 16 Uhr in der Apotheke abgeben. Reichen die Patienten das Rezept später ein, bekommen sie ihr Medikament bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages – falls gewünscht auch nach Hause – geliefert. Für Rabattartikel, die nicht bis 12 Uhr des Folgetages ausgeliefert werden, sind die dem Vertrag beigetretenen Apotheken verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 2 Euro in Form eines Warengutscheins oder durch Abgabe von Brausetabletten zu zahlen. Im Klartext: Hier zahlt die Apotheke für die Nichtlieferbarkeit des Rabattarzneimittels. Vor dem Hintergrund der jüngsten Meldung der Betapharm, wonach quasi alle Betapharm-Artikel von A bis Z als defekt gemeldet wurden, ist dieser Punkt der Vereinbarung ein besonderes Schmankerl.
Wer auf ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel umgestellt wird oder Fragen zu seinem verschriebenen Medikament hat, erhält außerdem eine ausführliche Beratung in der teilnehmenden Apotheke. Dabei soll, so erklärt es eine MVDA-Pressemeldung, insbesondere die "Versicherteninformation Arzneimittel" (TK-ViA) zum Einsatz kommen. Ähnlich einem Kontoauszug enthält die TK-ViA eine Übersicht über die Kosten und Zuzahlungen der Medikamente, die in den vergangenen 24 Monaten verordnet wurden.
Als zusätzliches Serviceangebot können die Versicherten in den beteiligten Apotheken kostengünstig einen Blutzuckertest durchführen, den Blutdruck messen oder den persönlichen Body-Maß-Index bestimmen lassen.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass TK und MVDA gemeinsame Aktionen in den Apotheken durchführen. Eine Apotheke, die sich an der Zusammenarbeit beteiligt, erkennen die Versicherten an einem Schild im Eingangsbereich. Dem Kooperationsvertrag können sich alle MVDA-Mitgliedsapotheken anschließen, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement sowie das Siegel "Seniorengerechte Apotheke" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO e.V.) verfügen, bzw. diese bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nachweisen. So ist sichergestellt, dass die Apotheken beispielsweise mit einem Rollstuhl oder auch mit einem Kinderwagen erreicht werden können. Vorausgesetzt wird außerdem, dass die teilnehmenden Apotheken die Leitlinien der Bundesapothekerkammer einhalten.
Höhepunkt der Vereinbarung ist, dass die Apotheke, die dieser Vereinbarung beitritt, eine Monatsgebühr in Höhe von 59 Euro zzgl. Mehrwertsteuer zahlen muss – nur für die Teilnahme an dieser Vereinbarung. Und auf rezeptfreie Artikel erhält der Versicherte von der Apotheke außerdem noch 5 Prozent Rabatt.
Der Kooperationsvertrag befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase. Nach Angaben der Kasse geht es dabei um eine bessere Versorgung der TK-Versicherten. Der mögliche Vorteil für MVDA-Mitglieder, die diesen Vertrag unterschreiben, könnte sein, ein paar mehr Versicherte der TK als Kunden zu gewinnen. Viele kritische MVDA-Mitglieder bezweifeln jedoch, ob hier Ertrag und Nutzen mit den erbrachten Leistungen im Einklang stehen.
Wie zu hören war, kommt der Vertrag auch nur zustande, wenn eine bundesweite Abdeckung durch beigetretene Apotheken erreicht wird – rund 3500 MVDA-Mitglieder müssten es sein. .
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.