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- AZ 51/2007
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Zigarette aus in Bayern
Eine Mehrheit aus allen drei Fraktionen stimmte am 12. Dezember im Münchner Maximilianeum für den Gesetzentwurf der CSU. Vom 1. Januar an ist damit das Rauchen sowohl in Behörden, Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten als auch in Gaststätten und Bierzelten.
Während beispielsweise in Baden-Württemberg und Niedersachsen noch Raucherräume erlaubt sind, gilt in bayerischen Gaststätten künftig ein Totalverbot. Selbst Raucherräume sind dort nicht mehr erlaubt. Das bedeutet auch, dass auch auf dem Münchner Oktoberfest im nächsten Jahr – erstmals in seiner fast 200-jährigen Geschichte – das Rauchen verboten ist. Lediglich in Biergärten und Außenbereichen von Gaststätten darf an der frischen Luft noch geraucht werden.
Allerdings enthält auch das bayerische Gesetz einige Ausnahmeregelungen. Häftlinge im Gefängnis dürfen beispielsweise weiter rauchen, ebenso Schauspieler bei Theater- oder Opernaufführungen. Die Grünen hatten deshalb vergebens eine weitere Verschärfung des Gesetzes verlangt. 140 Abgeordnete hatten im Landtag für das Gesetz gestimmt, 18 Parlamentarier lehnten das Rauchverbot ab, darunter 14 aus den Reihen der CSU. Acht Abgeordnete enthielten sich..
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