G-BA bleibt Teil der Selbstverwaltung

BERLIN (ks). Anders als ursprünglich geplant wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch nach Verabschiedung der Gesundheitsreform Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen bleiben. "Dies ist ein Erfolg aller im G-BA vertretenen Organisationen – einschließlich der Patientenvertreter", sagte der G-BA-Vorsitzende Hess am 16. Februar in Berlin.

Hauptamtlichkeit ist nur für Vorsitzende Pflicht

"Wir konnten die Politik überzeugen, dass es keinen Sinn macht, die G-BA-Mitglieder von den jeweiligen Selbstverwaltungspartnern inhaltlich abzukoppeln und damit die Akzeptanz der Entscheidungen des G-BA zu gefährden", erklärte Hess. Veränderungen wird es dennoch geben: Von September 2008 an werden alle Entscheidungen in einem gemeinsamen Beschlussgremium getroffen. Für den unparteiischen Vorsitzenden wird die Hauptamtlichkeit vorgeschrieben, für die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder handelt es sich um eine Kann-Regelung. Schon zuvor werden dem G-BA einige neue gesetzliche Aufgaben übertragen. So müssen bis zum 30. Juni 2007 Entscheidungen zu Art und Umfang von Schutzimpfungen getroffen werden, die künftig von der GKV erstattet werden müssen. Bis zum 31. Juli 2007 soll der G-BA zudem die sogenannte neue Chronikerregelung präzisieren, nach der sich chronisch Kranke künftig therapiegerecht verhalten müssen, um eine verminderte Zuzahlungsgrenze zu erreichen..

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