Apotheker gegen Hecken/DocMorris-Allianz

Solidaritätsfonds Pro Apotheke gegründet STUTTGART (az). Noch ist sie nicht ausgefochten – die rechtliche (und politische) Auseinandersetzung, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft im krassen Widerspruch zu expliziten Vorschriften des deutschen Apothekenrechtes in Deutschland eine oder gar mehrere Apotheken betreiben darf. Nachdem Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis im Zusammenhang mit Versuchen, einstweilige Verfügungen zu erwirken, gegensätzlich entschieden haben, stehen nun Prozesse im Hauptsacheverfahren an. Die Prozesse und ihre Vorbereitung kosten viel Geld. Das weiß niemand besser als die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert. Sie will dennoch nicht leichtfertig aufgeben. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass das VG Saarlouis – gegebenenfalls nach Anrufung des Europäischen Gerichtshofes – auch im Hauptsacheverfahren so entscheidet wie zuvor in seiner einstweiligen Verfügung: dass die Erteilung der Betriebserlaubnis für die niederländische Kapitalgesellschaft nicht rechtmäßig ist, die Apotheke also zu schließen ist.

Darf Frau Neumann-Seiwert auf unsere Mithilfe hoffen? Das Verfahren von Frau Neumann-Seiwert wird voraussichtlich durch alle Instanzen auf Bundes- und Europaebene geführt werden. Die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten des Verfahrens, das Bemühungen der ABDA ergänzt (an dem sich die ABDA aber finanziell nicht beteiligt), können von Frau Neumann-Seiwert alleine nicht gedeckt werden.

Wir sind daher aufgerufen, Frau Neumann-Seiwert in einem für die Apothekerschaft insgesamt existenziellen Verfahren mit einem für den Einzelnen tragbaren, einmaligen Beitrag von 250 Euro (oder ein Vielfaches hiervon) zu unterstützen.

Unter dem Namen "Solidaritätsfonds Pro Apotheke" und dem Motto "Approbationsgebot für Apothekeninhaber" wurde ein Konto bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eingerichtet, das ein Verein von 24 saarländischen Apothekerinnen und Apothekern treuhänderisch verwaltet.

Bitte helfen Sie mit, wenn Sie der Meinung sind, dass neben dem ABDA-Verfahren eine zweite, private Initiative unterstützt werden sollte. Sie können damit einen Beitrag leisten, dass Apotheken nicht in die Hand von Berufsfremden oder anonymen Kapitalgesellschaften geraten. Apothekenbesitz und pharmazeutische Verantwortung in der Leitung der Apotheke sollen approbierten Apothekern vorbehalten bleiben – aus Gründen des Verbraucherschutzes, aber auch, um pharmazeutische Mitarbeiter vor Pressionen berufsfremder Apothekeneigner und/oder Manager zu schützen, die persönlich nicht den gleichen Regeln (und Sanktionen) unterworfen sind wie ihre approbierten Beschäftigten (siehe auch das Buch von Dettling/Mand, Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2006). Selbstverständlich wird ein Überschuss nach Abschluss der Verfahren anteilmäßig zurückerstattet. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

Konto:

Solidaritätsfonds Pro Apotheke

Deutsche Apotheker- und Ärztebank

BLZ: 590 906 26

Kto. Nr.: 0006815529

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