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Arzneimittel und Therapie
Pertussisimmunisierung
In Sachsen neue Impfempfehlung gegen Keuchhusten
In den letzten Jahren lassen sich stetig mehr Fälle von Keuchhusten in Deutschland verzeichnen. Da zunehmend Erwachsene erkranken, rückt die Frage nach einer Auffrischungsimpfung für über 25-Jährige in den Fokus der Diskussionen. Die Sächsische Impfkommission hat ihrem aktuellen Impfkalender zum 1. Februar 2007 bereits eine entsprechende Empfehlung für die Pertussisimmunisierung im Erwachsenenalter beigefügt. Eine Entscheidung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) steht noch aus.
Im Gegensatz zu den alten Bundesländern ist Keuchhusten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen meldepflichtig. Die gesammelten Daten ermöglichen somit epidemiologische Analysen. Den jüngsten Auswertungen zufolge zeichnet sich eine zunehmende Altersverschiebung von Infektionen mit dem Erreger Bordetella pertussis ins höhere Lebensalter ab. So waren 2005 von den 457 in Sachsen gemeldeten Pertussiserkrankten 349 (76,4%) älter als 25 Jahre. Unberücksichtigt ist dabei die vermutete hohe Dunkelziffer aufgrund eingeschränkter Diagnostik und mangelnder Meldedisziplin.
Nach einer Studie von Riffelmann und Wirsing von König in Krefeld und Rostock lässt sich die Häufigkeit von Keuchhusten im Erwachsenenalter auf durchschnittlich 165 Fälle pro 100.000 Einwohner und Jahr schätzen. In Allgemeinarztpraxen und bei allgemeinärztlich tätigen Internisten wurden dazu insgesamt 971 Personen untersucht, die eine Woche oder länger husteten und nicht unter chronischen Atemwegserkrankungen litten. 97 Studienteilnehmer zeigten Infektionen mit dem Pertussiserreger. Auf das Bundesland Sachsen hochgerechnet würde sich daraus eine Inzidenz von über 5000 Keuchhustenfällen ergeben.
Regelmäßig boostern
Bezug nehmend auf diese Analysen sieht die Sächsische Impfkommission (SIKO) eine deutliche Notwendigkeit der Auffrischungsimmunisierung gegen Pertussis für Erwachsene. Sie empfiehlt die standardmäßige Boosterung im Zehn-Jahres-Abstand, kombiniert mit Tetanus, Diphtherie und Polio. Als entsprechend tetravalente Vakzine (Tdpa-IPV) sind in Deutschland derzeit die Impfstoffe Boostrix-Polio® (GlaxoSmithKline) und Repevax® (Sanofi Pasteur MSD) zugelassen. Ein Monoimpfstoff gegen Pertussis ist seit Frühjahr 2005 nicht mehr erhältlich. Bei der Impfung sollte auf einen zeitlichen Abstand zur letzten Tetanusimmunisierung von mindestens fünf Jahren geachtet werden.
Aktuell gibt es noch keine praktikable Methode, einen ausreichend bestehenden Impfschutz gegen Pertussis im Serum nachzuweisen. Weder die Impfung noch eine durchgemachte Erkrankung führen zu lebenslanger Immunisierung. Der Schutz vor Keuchhusten hält maximal zehn bis zwanzig Jahre. In der Regel wird bereits im dritten Lebensmonat mit einer Grundimmunisierung begonnen, die nach vier Injektionen (Ende des 14. Monats) abgeschlossen ist. Weitere Auffrischungen sind bislang für das Vorschulalter und die Zeit zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr empfohlen. Die SIKO erklärt, dass Erwachsene von einer erneuten Boosterung doppelt profitieren können. Zum einen lässt sich der wochenlange Husten abschwächen oder ganz verhindern, zum anderen wird das Übertragungsrisiko des Erregers von Erwachsenen auf Säuglinge verringert. Für noch ungeimpfte Neugeborene kann eine Pertussiserkrankung lebensbedrohliche Ausmaße annehmen.
Demnächst bundesweit?
Die Pertussisimpfung im Erwachsenenalter ist momentan auch Gegenstand der Beratungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO). Eine Entscheidung dazu steht noch aus. In ihrem epidemiologischen Bulletin Nr. 32 weist die Kommission darauf hin, dass auch für bisher ungeimpfte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich mit dem Pertussisbakterium bereits im Rahmen einer Infektion auseinandergesetzt und deshalb ein immunologisches Gedächtnis haben, eine Boosterung möglich ist. Die Fachinformationen einiger Kombinationsimpfstoffe erwähnen ausdrücklich, dass eine fehlende Grundimmunisierung gegen Pertussis keine Kontraindikation für diese Impfung darstellt. Vorraussetzung bleibt jedoch die gleichzeitige Indikation der anderen, in der Vakzine enthaltenen Komponenten. Seit 2004 empfiehlt die STIKO eine Immunisierung ausdrücklich auch für Personen im häuslichen Umfeld von Säuglingen, die über keinen adäquaten Immunschutz gegen Pertussis verfügen (Kokonstrategie). Zudem sollte das Personal in pädiatrischen Einrichtungen, der Schwangerenbetreuung und der Geburtshilfe sowie in Gemeinschaftseinrichtungen für Vorschulkinder und in Kinderheimen über einen adäquaten Impfschutz gegen Pertussis verfügen.
Unabhängig vom Impfstatus wird allen Personen, die in engem Kontakt mit Keuchhustenpatienten stehen, eine zusätzliche Chemoprophylaxe angeraten. Als Mittel der Wahl gelten Makrolidantibiotika, wie Erythromycin; alternativ dazu Cotrimoxazol. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwei Wochen.
QuelleRiffelmann, M.; et al.: Pertussis bei Erwachsenen: Häufigkeit, Symptome und Kosten. Dtsch Med Wochenschr, 131, 1-6 (2006).
Epidemiologisches Bulletin Nr. 32 der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) vom 11. August 2006.
www.rki.dewww.slaek.deApothekerin Franziska Wartenberg
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