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AOK-Rabattverträge

AOK stellt Datenbank für Rabattarzneimittel online

BERLIN (ks). Der AOK-Bundesverband hat eine Liste der Arzneimittel veröffentlicht, die von den neuen bundesweiten Rabattverträgen der AOKen erfasst werden. Die Arzneimittel können ab sofort produkt-, wirkstoff- und firmenbezogen über eine Online-Datenbank der AOK gefunden werden (www.aok-gesundheitspartner.de).

"Die Online-Datenbank ermöglicht es Ärzten und Apotheken, sich einfach und umfassend über das rabattierte Sortiment zu informieren", erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, am 16. März. Die Daten sollen vom Wissenschaftlichen Institut der AOK in enger Abstimmung mit den Herstellern monatlich aktualisiert werden. Dies betreffe insbesondere die Verfügbarkeit der Medikamente. Die AOK-Rabattverträge mit elf pharmazeutischen Unternehmen für 43 Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen erfassen rund 600 Fertigarzneimittel. Aufgrund einer Neuregelung im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die Apotheker verpflichtet, den Patienten immer ein rabattiertes Medikament auszuhändigen, sofern ein Rabattvertrag besteht und der Arzt aut-idem nicht ausgeschlossen hat. Wie der AOK-Bundesverband hervorhob, haben die AOKen die Landesverbände der Apotheker im Februar über die bestehenden Verträge informiert und auf die veränderten Rahmenbedingungen hingewiesen. Die Hersteller seien gehalten, mögliche Lieferengpässe rechtzeitig anzuzeigen, damit diese bei der monatlichen Aktualisierung der AOK-Arzneimittel-Liste berücksichtigt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass Ärzte Rabattarzneimittel verschreiben die nicht verfügbar sind. Apotheken werden entsprechend über mögliche Lieferengpässe informiert, so der AOK-Bundesverband.

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