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DAZ aktuell
DocMorris-Betriebserlaubnis
EuGH wird Fremdbesitzverbot überprüfen
SAARBRÜCKEN (ks). Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat im Rechtsstreit um die der holländischen Kapitalgesellschaft DocMorris erteilte Betriebserlaubnis für eine Saarbrücker Apotheke den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Wie das Gericht am 30. März bekannt gab, hat es die Klageverfahren der Apothekerkammer des Saarlandes, des Deutschen Apothekerverbandes und einzelner Apotheker ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Vergangenen Sommer hatte das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales DocMorris die Erlaubnis zum Betrieb einer deutschen Apotheke erteilt, obwohl hierzulande das Fremdbesitzverbot für Apotheken gilt. Nachdem die Apotheke im einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst geschlossen, dann aber wieder geöffnet wurde, soll nun der EuGH den nationalen Gerichten den Weg weisen. Die Luxemburger Richter werden insbesondere darüber zu entscheiden haben, ob das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken mit der Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften aus dem EG-Vertrag vereinbar ist. Weiterhin will das Verwaltungsgericht geklärt wissen, unter welchen Voraussetzungen eine nationale Behörde bei Annahme eines Verstoßes des nationalen Rechts gegen Gemeinschaftsrecht berechtigt und verpflichtet ist, die nationalen Vorschriften nicht anzuwenden. Ein Gerichtssprecher äußerte die Erwartung, dass bis zu einer Entscheidung des EuGH bis zu zwei Jahre vergehen könnten. Unterdessen dürfe der bestehende Standort in Saarbrücken geöffnet bleiben.
Der DocMorris-Vorstandsvorsitzender Ralf Däinghaus begrüßte das Vorgehen des Verwaltungsgerichts: "DocMorris ist mit der Entscheidung des Gerichts auf der Zielgeraden und wir sind zuversichtlich, dass sich der EuGH unserer Rechtsauffassung anschließen kann". DocMorris sieht den Fall analog zum Fall griechischer Optiker gelagert. Auch für diese galt ein Fremdbesitzverbot bis der EuGH dieses im Jahr 2005 für gemeinschaftswidrig erklärte.
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