Am 1. April 2007 ist im Rahmen der Gesundheitsreform eine Regelung in Kraft getreten, die die gesetzlichen Krankenkassen dazu anhält, Verträge mit Arzneimittelherstellern mit dem Ziel abzuschließen, Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu erzielen. Dadurch sollen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben realisiert werden.
Einige Krankenkassen haben bereits solche Verträge abgeschlossen und die Ärzte darüber informiert, für welche Arzneimittelwirkstoffe mit einzelnen Herstellern nun günstigere Preise vereinbart wurden. Auf diese Weise soll auch dafür gesorgt werden, dass die Krankenkassenbeiträge einigermaßen stabil bleiben.
Es kann also nun sein, dass Ihr Arzt Ihnen aus diesem Grund nicht mehr Ihr gewohntes Arzneimittel, sondern das eines anderen Herstellers verschrieben hat. Es kann aber auch sein, dass Ihr Arzt Ihnen das gewohnte Arzneimittel verschreibt, wir Apotheker jedoch gezwungen sind, Ihnen das Produkt eines Herstellers abzugeben, mit dem die Krankenkasse einen solchen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Da es sich hierbei um denselben Wirkstoff handelt, dürfte dies jedoch keinerlei Auswirkungen auf Ihre Arzneimitteltherapie haben.
Sollten Sie trotzdem den Eindruck haben, dass das neu verschriebene Arzneimittel bei Ihnen anders wirkt als Ihr bisheriges, zögern Sie nicht, uns oder Ihren Arzt zu kontaktieren. Vor allen Dingen sollten Sie auf jeden Fall auch Ihre Krankenkasse darüber unterrichten.
Wir beraten Sie jederzeit gerne.
Herausgeber:
Hessischer Apothekerverband e. V.,
Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
Stand: März 2007
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