Gesundheitsreform
(daz). Die Gesundheitsreform ist am 1. April in Kraft getreten. Das bedeutet für den Apothekenbetrieb, dass auch die Rabattverträge mit den Krankenkassen greifen – und gegebenenfalls für Unruhe und Verwirrung bei den Patienten sorgen können. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn der Patient nicht mehr sein gewohntes Präparat erhält, weil der Arzt ein rabattbegünstigtes Präparat verordnet hat oder der Apotheker aufgrund der neuen Regelung substituieren muss.
Damit Sie Ihre Kunden und Patienten in der Apotheke über Änderungen zur Arzneimitteltherapie nach In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform informieren können, finden Sie auf Seite 158 dieser DAZ eine Patienten-Info, die der Hessische Apothekerverband zusammengestellt hat. Sie können diese Info heraustrennen, mit Ihrem Apothekenstempel versehen und vervielfältigen, um sie an Ihre Patienten weiterzugeben.
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