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- DAZ 17/2007
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DAZ aktuell
AOK-Rabattverträge
Rabattpartner verzeichnen Mengenzuwachs
FRANKFURT (ks/ims). Soweit eine Krankenkasse mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen hat, sind Apotheken seit Anfang April gesetzlich verpflichtet, diese rabattierten Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt nur den Wirkstoff verordnet bzw. aut idem nicht ausgeschlossen hat. Erste Auswirkungen dieser neuen Regelung sieht man bei den AOK-Rabattverträgen.
Wie das Institut für Medizinische Statistik (IMS Health) am 23. April mitteilte, konnten die AOK-Vertragspartner teilweise deutliche Mengenzuwächse verzeichnen. Die AOK hat mit elf Herstellern Rabattverträge über insgesamt 43 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen abgeschlossen. Für jeden der Wirkstoffe hat die Kasse zwischen einem und drei Anbietern verpflichtet. Erste Analysen von IMS auf Basis von Wochendaten der Apothekeneinkäufe beim Großhandel zeigen: Einige der beteiligten Hersteller können einen beachtlichen Anstieg der Marktanteile der entsprechenden rabattierten Präparate innerhalb der jeweiligen Substanzen verzeichnen: So hatten die meisten AOK-Rabattpartner vor dem 1. April äußerst geringe Marktanteile im Promillebereich. Nur wenige Hersteller stiegen bereits mit einem Mengenanteil von mehr als drei Prozent in die Kooperation mit den Ortskrankenkassen ein. In der 14. und 15. Kalenderwoche 2007 konnten einige Präparate jedoch bereits die 12 Prozent-Marke durchbrechen.
IMS Health zieht aus diesen ersten frühen Analysen das Fazit, dass sich die Apotheken auf die neue Situation eingestellt haben und der Vertrag für die beteiligten Firmen zumindest nach der Menge der abgegebenen Medikamente erfolgreich gestartet ist. Dies zeige auch die Marktanteilsentwicklung vor der 14. Kalenderwoche – schon für diesen Zeitraum lasse sich eine Bevorratung der Apotheken ausmachen.
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