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DAZ aktuell
Rabattverträge
Massive Probleme
OFFENBACH (hav/daz). In Apotheken kommt es aufgrund der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern zu erheblichen Lieferproblemen und einem erhöhten Erklärungsbedarf gegenüber Patienten. In einer Pressemitteilung fordert der Hessische Apothekerverband die Vertragspartner Krankenkassen und Hersteller auf, umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Im Rahmen der Maßnahmen der Gesundheitsreform sind die Apotheken seit 1. April verpflichtet, die zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern abgeschlossenen Rabattverträge konsequent umzusetzen. Dies kann zur Folge haben, dass ein Patient sein bisheriges Arzneimittel, das er möglicherweise jahrelang eingenommen hat, jetzt nicht mehr erhält, weil seine Krankenkasse mit dem Hersteller keinen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Dies hatte bereits Anfang April zu erheblichem Erklärungsbedarf in den Apotheken geführt.
Bewahrheitet haben sich leider auch die Befürchtungen der Apotheker, so der Hessische Apothekerverband, dass es zu erheblichen Lieferproblemen bei einigen der Vertragspartner kommen wird. Nach Bekanntwerden des AOK-Rabattvertrags mit elf Arzneimittel-Herstellern hatte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut – DAPI (www.dapi.de) in Eschborn eine Marktanteilanalyse erstellt. Diese hatte schon eine erschreckend niedrige Marktabdeckung aufgezeigt. Die Umsatzzahlen der elf Hersteller lagen im Jahr 2006 zwischen Null und maximal 5,09 Prozent bei den entsprechenden Produkten.
Einer der Hersteller veröffentlicht bereits Listen mit der voraussichtlichen Lieferfähigkeit seiner Produkte im Internet. Dabei tauchte am 23. April bereits bei einem Produkt als Lieferfähigkeitstermin der Monat August auf.
"Wir Apotheker können derzeit nur noch in eingeschränktem Maße unserer Haupttätigkeit als Arzneimittelberater nachkommen, weil wir uns wie Sherlock Holmes auf die Suche nach lieferfähigen Produkten machen müssen", so der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Peter Homann. Noch schlimmer wird es, wenn die mit der AOK vereinbarte "Friedenspflicht" Ende Mai abgelaufen sein wird. Dann dürfen die Apotheker nämlich nicht mehr – wie dies im Moment noch der Fall ist – bei einer nicht möglichen Bevorratung mit dem Rabattarzneimittel eines der drei preisgünstigsten Produkte dieser Wirkstoffgruppe abgeben. Dies kann dann zur Folge haben, dass die Patienten erst einmal ohne ihr benötigtes Arzneimittel nach Hause geschickt werden müssen.
"Die Vertragspartner Krankenkassen und Hersteller sollen ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass es den Apothekern wieder möglich wird, ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Beratung der Patienten zu Arzneimitteln zu legen, und nicht wie Spürhunde nach den entsprechenden Rabattprodukten zu suchen", so Homann weiter.
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