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Rabattverträge

Ärzteorganisationen warnen vor Beratungspauschalen

FRANKFURT (ks). Ärzteverbände haben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der AOK in Hessen vorgeworfen, mit umstrittenen Methoden die Arzneimittelausgaben drücken zu wollen. Nach einer Vereinbarung der KV und der AOK Hessen erhält jeder Arzt, der einem Patienten Rabattarzneien verschreibt, eine "Beratungspauschale" in Höhe von 20 Euro pro Patient. "Das ist aus unserer Sicht aktive Bestechung", sagte der Präsident der Freien Ärzteschaft Martin Grauduszus.

"Wenn eine Pharmafirma so vorgehen würde – Geld gegen Rezept – hätte der Arzt sofort ein Verfahren wegen Korruption oder Vorteilsnahme am Hals", betonte Grauduszus. Er verwies darauf, dass den Ärzten in einem Schreiben der KV sogar namentlich mitgeteilt werde, welche ihrer AOK-Patienten auf neue Medikamente umgestellt werden sollen. Aus Sicht des Verbandes bestehen an diesem Vorgehen erhebliche rechtliche Zweifel. Die Landesärztekammer Hessen prüfe bereits, ob die Vereinbarung gegen die Berufsordnung verstößt. Dort heißt es wörtlich: "Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen."

"Die Kassen kennen offenbar in ihrer Sparwut keine vernünftige Grenze mehr – dabei hat es bereits ernste medizinische Notfälle gegeben", warnte Grauduszus. So berichten Ärzte in einem Fachforum von Patienten, deren Blutdruck nach Umstellung auf Billigpräparate so entgleiste, dass sie mit dem Notarztwagen in die Klinik mussten. Andere Patienten erhielten in den Apotheken die Rabattpräparate nicht, weil sie nicht lieferbar waren.

Auch beim Hartmannbund beklagt man, dass zunehmend versucht werde, Ärzte für die Durchsetzung von preiswerten Medikamenten bei der Behandlung ihrer Patienten zu instrumentalisieren. Verbandschef Dr. Kuno Winn sprach von einem "verhängnisvollen Irrweg". Winn: "Wir haben uns zu Recht mit Händen und Füßen gegen eine staatlich verordnete Bonus-Malus-Regelung bei der Verschreibung von Arzneimitteln gewehrt. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass nun die Gesetzlichen Krankenkassen versuchen, die ärztliche Therapiefreiheit zu manipulieren." Er fordere die KV in Hessen auf, ihr mit der AOK durchgeführtes Versuchsprojekt zu stoppen.

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