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DAZ aktuell
Gemeinsamer Bundesausschuss
Schutzimpfungen werden GKV-Pflichtleistung
BERLIN (ks). Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Juli einen gesetzlichen Anspruch auf die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Dies gab der G-BA am 22. Juni in Berlin bekannt. Grundlage der Richtlinie sind die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Mit dem am 1. April in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die von der STIKO empfohlenen Impfungen von Satzungs- in Pflichtleistungen überführt. Bevor diese neue Leitungspflicht greifen kann, musste der G-BA jedoch Einzelheiten zu ihrer Art und ihrem Umfang festlegen. In begründeten Ausnahmefällen ist es dem G-BA zudem möglich, von einer Empfehlung der STIKO abzuweichen. Für die erstmalige Erstellung der Richtlinie räumte der Gesetzgeber dem Gremium eine dreimonatige Frist ein. Kurz vor deren Ablauf fasste der G-BA nun den erforderlichen Beschluss. Dieser wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA wurde zu allen derzeit geltenden Empfehlungen der STIKO ein Beschluss gefasst. Der Impfkalender der STIKO für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene umfasst derzeit Impfungen zum Schutz vor Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Poliomyelitis, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Varizellen. Für Erwachsene sieht er zusätzlich eine Influenza-Imfpung vor. Als letzte Empfehlung hinzugekommen ist zudem die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Für all diese Impfungen werden die gesetzlichen Kassen künftig die Kosten übernehmen.
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