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DAZ aktuell
Alkoholverbot, Ethikrat & Co.
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August
BERLIN (ks). Am 1. August sind einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. So gilt für Fahranfänger ab sofort ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Das neue Gewebegesetz regelt die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Gewebespenden. Zudem wird ab jetzt nicht mehr der Nationale Ethikrat, sondern der Deutsche Ethikrat den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Lebenswissenschaften beraten.
Mit dem absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger will der Gesetzgeber die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle reduzieren: Wer in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt, handelt künftig ordnungswidrig. Die Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann die Probezeit der jungen Fahrer um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.
Mit dem Gewebegesetz, das verschiedene europäische Richtlinien umsetzt, soll die Entnahme und Übertragung von menschlichen Geweben sicherer und transparenter gestaltet werden. Dazu gibt es neue Vorschriften für die Entnahme und Untersuchung sowie Dokumentation und Rückverfolgung der Gewebe vom Empfänger bis zum Spender. Zulässig ist in Zukunft auch die Transplantation von Knochenmark, embryonalen und fötalen Organen, Geweben und menschlichen Zellen – jedenfalls soweit dabei ethische Grundsätze beachtet werden. Das Gewebegesetz regelt außerdem den Vorrang der Organspende vor der Gewebespende. Darüber hinaus werden die Bestimmungen für die Be- und Verarbeitung von Geweben sowie für ihre Konservierung, Lagerung und Verwendung vereinfacht.
Neuer Ethikrat tritt zusammen
Der Deutsche Ethikrat löst zum 1. August den bisherigen Nationalen Ethikrat ab. Damit nimmt das neue Gremium, das anders als sein Vorgänger auf sicherem rechtlichem Grund steht, seine Tätigkeit einen Monat später auf als ursprünglich geplant. Die 24 ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden je zur Hälfte vom Bundestag und von der Bundesregierung ausgewählt und durch den Bundestagspräsidenten berufen. Sie sollen Bundestag und Bundesregierung künftig insbesondere in der Bio- und Gentechnologie, der Genom- und Hirnforschung sowie der Reproduktionsmedizin beraten.
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