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Briefe
Arzneimittelversandhandel
Verbot von Rx im Versandhandel möglich
Kontinuierlich wird in der Fachpresse, von Standespolitikern und so auch von dem Vertreter der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Dr. Frank Stollmann, in DAZ Nr. 42, S. 76, der Eindruck erweckt, als bedürfte es einer Rechtsänderung, um den Internethandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Schon nach geltendem Recht kann ein solches Verbot erwirkt werden. Ein Blick in das geltende Recht reicht aus. Ich frage mich, warum nicht auf diese Rechtsregelungen hingewiesen bzw. diese genutzt wird.
Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a Apothekengesetz können in einer Verordnung die Arzneimittel oder die Arzneimittelgruppen bestimmt werden, deren Abgabe auf dem Wege des Versandhandels aus Gründen der Arzneimittelsicherheit oder des Verbraucherschutzes nicht zulässig ist, soweit nicht mit angemessenen Mitteln die Arzneimittelsicherheit und der Verbraucherschutz gewährleistet werden können und die Annahme der Risiken begründet ist und die Risiken unverhältnismäßig sind. Mit der letzten Passage sind auch die Kriterien nach Artikel 30 EG-Vertrag abgedeckt, unter welchen Umständen der Warenverkehr beeinträchtigt werden darf; schließlich müssen die deutschen Regelungen auch an Artikel 30 EG-Vertrag ausgerichtet werden. Diese Kriterien müssen jedoch solche Risiken betreffen, die nicht im üblichen Apothekenbetrieb bestehen, sondern nur für den Versandhandel spezifisch sind.
Der EuGH hat in seinem Urteil (Urteil des EuGH in Rechtsache Deutscher Apothekerverband e.V./0800 DocMorris - C-322/01 -) in der Randnummer 124 ausgeführt: "Artikel 30 EG kann geltend gemacht werden, um ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, zu rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft. Dagegen kann Artikel 30 EG nicht geltend gemacht werden, um ein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht verschreibungspflichtig sind, zu rechtfertigen." Somit dürfen Mitgliedstaaten nationale Verbote des Versandhandels mit in diesem Staat verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verfügen, soweit die Kriterien des Artikels 30 EG-Vertrag (Rdn. 124) eingehalten werden.
Zudem wird bei den Lesern und der (Fach-)Öffentlichkeit immer wieder der Eindruck erweckt, der gesamte Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln könnte verboten werden; dies ließe das EWG-Recht zu (Behauptung in der Presse: damals vorauseilender Gehorsam bei der Schaffung der Regelung zum Versandhandel). Dem ist nicht so; das DocMorris-EuGH-Urteil lässt dieses nicht zu (siehe oben), sondern nur in begründeten Einzelfällen unter Berücksichtigung von Artikel 30 EG-Vertrag. Und so steht es im Gesetz: also kein vorauseilender Gehorsam.
Warum haben die Apotheker bisher nicht die Ermächtigung zum Verbot des Versandes von Arzneimittelgruppen angemahnt und die Vorschläge belastbar (im Sinne des ApoG/EG-V) begründet? Weil die detaillierten Begründungen fehlten? Die Brücke wurde extra ins GMG eingebaut.
Zudem sollte zur Kenntnis genommen werden, dass der Deutsche Apothekerverband selbst die EuGH-Entscheidung zum Versandhandel mittelbar erwirkt hat. Hätte er nicht gegen DocMorris geklagt, wäre nicht das Urteil des EuGH zustande gekommen, und die Apothekerverbände hätten eventuell mehr in ihrem Sinne über die Politik erreicht. Trotz dieser Erkenntnis haben Apotheker nun auch das Verfahren vor dem EuGH wegen Mehr- und Fremdbesitz initiiert. Wenn der EuGH dann Entscheidungen fällt, die hier nicht willkommen sind, wird dann die Schuld Europa zugeschoben. Wäre es nicht besser, die Probleme zusammen mit den Politikern und auch in den eigenen Reihen in Deutschland zu lösen, als die Verantwortung nach Brüssel/Straßburg zu delegieren?
Oft werden Beispiele für Gefahren aus dem Internethandel mit Arzneimitteln angeführt und damit das Verbot des Internethandels (zumindest mit verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln gefordert. Dabei wird aber oft (wissentlich?) nicht erwähnt, dass die erwähnten Fälle gegebenenfalls sich auf den Internethandel aus den Staaten bezieht, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Dagegen können keine rechtlichen Schritte mit Wirkung gegangen werden (wie soll dieser Handel überwacht werden? Praktisch geht dies nicht!). Letztendlich muss der Bürger auf die Gefahren/mögliche Nachteile des Internethandels hingewiesen werden; dazu wurde vor einigen Jahren von einem Expertenkomitee des Europarates und dem Bundesgesundheitsministerium ein Informationsblatt für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt (abrufbar über die Website des Bundesgesundheitsministeriums). Außerdem hat kürzlich der Europarat zum Versandhandel mit Arzneimitteln eine Entschließung verabschiedet (DAZ Nr. 42, S. 77). Zum anderen ist der Weg richtig, den bereits schon viele Apotheken gehen, durch Service (ist mehr als nur Beratung) dem Kunden zu verstehen geben, dass er bei seiner Apotheke vor Ort besser aufgehoben ist als bei einer Internetapotheke: das ist Wettbewerb. Es gibt aber auch für Bürgerinnen und Bürger gute Gründe, den Internethandel zu nutzen. Statt über Gerichte (mit der Folge beim EuGH zu landen) den Status quo retten zu wollen, sollten besser kunden-orientierte Konzepte für die sich wandelnde Zukunft angeboten werden. Der Bürger ist mündig und will selbst entscheiden: steht ihm kein legaler Internethandel zur Verfügung, wird er – wie früher – auf den nicht geregelten Internethandel zurückgreifen. Zwingen können ihn weder der Staat noch die Apotheker.
Dr. Gert Schorn, Ministerialrat a.D., Rotdornstraße 17, 53340 Meckenheim, E-Mail gert.schorn@online.de SemestertreffenStaatsexamen 1952 in München
Es ist schon bemerkenswert, wenn sich die Teilnehmer der pharmazeutischen Staatsprüfungen aus Frühjahr und Herbst des Jahres 1952 nach 55 Jahren an ihrer alten Ausbildungsstätte wieder treffen. Seit dem Jahre 1977 kommen die Nachkriegsstudenten im Fünfjahresrhythmus regelmäßig nach München. Schon zu Studienzeiten eine verschworene Gemeinschaft, hält man auch heute noch zusammen. Am 12. Oktober 2007 war es dann in diesem Jahr wieder so weit: man traf sich in fröhlicher Runde. Als Ehrengast weilte Prof. Dr. Hänsel mit seiner Gattin unter den ehemaligen Studenten. Frau Prof. Dr. Ullmann, die ebenfalls eingeladen war, konnte leider wegen eines erlittenen Oberschenkelhalsbruches nicht an der Zusammenkunft teilnehmen. Zahlreich waren die inzwischen über 80 Jahre alten Apothekerinnen und Apotheker nach München gekommen, in der Hoffnung, noch viele "von damals" wieder zu treffen. Man erfährt vom Ableben damaliger Laborkollegen und hört über das schwere Schicksal alter Freunde.
Im Saal Eden des Eden Wolff Hotels in München begrüßte, wie sie es seit nunmehr dreißig Jahren tut, Emmi Nolte, die dieses Treffen zusammen mit dem Kollegen Simeth organisierte, die erschienenen Teilnehmer.
Es war erstaunlich, wie viele der Menschen, die sich alle beim Studium kennen gelernt hatten, nach 55 Jahren noch nach München zurückkehrten. Es war für alle Teilnehmer ein schöner Tag, der alle ehemaligen Kommilitonen gemeinsam in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr wieder einmal vereinte. Wird man es wohl zum 60. Jahrestag des pharmazeutischen Staatsexamens von 1952 noch einmal wagen?
Diejenigen ehemaligen Studentinnen und Studenten, die in München und Umgebung leben, treffen sich alljährlich einmal zu einem gemeinschaftlichen Mittagessen. Die Organisatoren haben für das seltene Fest Dank verdient. Gegrüßt seien auch alle jene, welche – aus welchen Gründen auch immer – nicht am Treffen teilnehmen konnten.
Hans Joachim Keller, Duisburg SemestertreffenFreiburg, Examen Frühjahr 1970
Zur Vorbereitung eines Semestertreffens bitte sich melden bei Dr. Gert Schorn, Rotdornstraße 17, 53340 Meckenheim, Telefon (0 22 25) 1 08 96, Fax (0 22 25) 70 29 31, E-Mail: gert.schorn@online.de. Bitte möglichst E-Mail-Adresse angeben. Bitte Hinweis auf diese Suchanzeige weitergeben.
SemestertreffenTübingen, WS 1977/78
Semestertreffen, 30 Jahre Studienbeginn, WS 1977/78, Termin: 10. November 2007, 18 Uhr, Ort: Hotel Kreuzberg, Tübingen. Bitte weitersagen!
Rückmeldung erbeten an Dr. W. Grieb (Tel. 0 73 24 / 73 63 oder E-Mail: familie.grieb-dettingen@t-online.de).
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