ADEXA Info

Mitarbeitergehalt für den Chef

In Italien hat ein interessantes Experiment stattgefunden, das wir auch deutschen Arbeitgebern und insbesondere Apothekenleitern zur Nachahmung ans Herz legen.

Bereits im Sommer hatten SPD und CDU vereinbart, Postdienstleistungen in das Entsendegesetz aufzunehmen und so den Weg zu Mindestlöhnen zu ebnen. Der Arbeitgeberverband Postdienste – dominiert vom früheren Staatsunternehmen – hatte sich daraufhin mit Verdi auf Lohnuntergrenzen zwischen 8,00 bis 9,80 Euro verständigt.

Doch dann kam es zur Blockade durch die Union: Der Tarifvertrag gelte nicht für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in der Branche, sondern schließe auch gelegentliche Briefdienstleister mit ein. Genau darin liegt das Problem, denn zahlreiche Verlagsgruppen liebäugeln damit, über ihre Vertriebsnetze Briefe zuzustellen. Ein Mindestlohn würde für diese Betriebe nicht gelten.

Der Mindestlohn für Briefträger wird nun doch zum Januar 2008 in Kraft treten können. Am 29. November haben sich der Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi auf einen neuen Tarifvertrag verständigt.

Die Union akzeptiert diesen als gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze. Durch eine Änderung des Geltungsbereiches – dem eigentlich strittigen Punkt – werden mehr als 50 Prozent der Beschäftigten erfasst. Die Postkonkurrenten waren an den Verhandlungen nicht beteiligt. Allerdings gelten die ausgehandelten Regelungen auch nicht mehr für die gesamte Branche Postdienste, sondern ausschließlich für die Briefdienstleistungen, also Betriebe oder Abteilungen von Betrieben, die überwiegend Briefsendungen für Dritte transportieren.

Unverändert bleiben aber die bereits Anfang September festgelegten Lohnuntergrenzen von 9,80 Euro pro Stunde im Westen und 8,00 Euro im Osten. Diese Eckdaten gelten etwa für ungelernte Sortierkräfte.

Die Mindestlohnregelung greift ab Anfang Januar. Zu diesem Zeitpunkt wird das Briefmonopol der Post endgültig fallen. Damit alles nach Plan läuft, wird der Deutsche Bundestag ab dem 10. Dezember sehr wahrscheinlich eine Ausweitung des Entsendegesetzes beschließen, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Mit Hilfe des Gesetzesbeschlusses kann der Tarifvertrag dann durch eine Rechtsverordnung als allgemeinverbindlich erklärt werden.

Michael van den Heuvel

Nudelfabrikant Enzo Rossi versuchte, mit seiner Familie einen Monat lang vom Gehalt seiner Arbeiter zu leben. Doch schon am 20. des Monats musste er den Selbstversuch abbrechen, weil das Geld verbraucht war – trotz Billigeinkäufen im Supermarkt und Verzicht aufs Kino. Rossis Mitarbeiter bekommen nun ab 2008 pro Monat 200 Euro mehr. Wir fordern daher alle ApothekenleiterInnen auf: Machen Sie den Test! Leben Sie einen Monat lang mit dem Gehalt einer PKA. Ihre Erfahrungen veröffentlichen wir gern hier im ADEXA-Info.

Mindestlöhne

in Deutschland

Abbruchgewerbe: 8,80 bis 11,60 Euro
Bauhauptgewerbe: 8,50 bis 12,50 Euro
Briefdienstleistungen: 8,00 bis 9,80 Euro
Dachdeckerhandwerk: 10,00 Euro
Elektrohandwerk: 7,70 bis 9,20 Euro
Gebäudereinigung: 6,36 bis 7,87 Euro
Maler- und Lackiererhandwerk: 7,15 bis 10,73 Euro

i Info

Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar 2008 bleibt die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg geschlossen. Ab dem 2. Januar 2008 sind wir wieder für Sie da.
Bei dringenden arbeitsrechtlichen Problemen gibt es für ADEXA-Mitglieder einen Rechtsberatungs-Notdienst am Donnerstag, 27. Dezember, von 10.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer (0 40) 80 03 08 17.

Bundesrahmentarifvertrag

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für Apothekenmitarbeiter wurde von den Arbeitgebervertretern zum 31. Dezember 2007 gekündigt. Solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, befindet sich der "alte" BRTV ab Januar 2008 in der Nachwirkung. Das heißt, zunächst gelten alle tariflichen Vereinbarungen weiter. Die Nachwirkung gilt aber nur für diejenigen MitarbeiterInnen, die in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen stehen. Das ist nur dann der Fall, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied ihrer Tarifvertragspartei sind. Wichtig: Die Tarifbindung muss bereits vor dem 31. Dezember 2007 bestanden haben!
Aus dem BRTV können ArbeitnehmerInnen wichtige Ansprüche ableiten: So könnten MitarbeiterInnen ohne Tarifbindung regelmäßig bis zu 48 Wochenstunden beschäftigt werden. Auch der gesetzliche Urlaubsanspruch ist mit 24 Werktagen wesentlich niedriger als nach BRTV (31–34 Werktage). Viele andere Vereinbarungen zwischen ADEXA und dem Arbeitgeberverband, zum Beispiel zur Notdienstvergütung oder zur Sonderzahlung, sind überhaupt nicht im Gesetz zu finden (siehe auch DAZ 45, S. 110).
Werden Sie also noch vor Jahresende ADEXA-Mitglied (z. B. unter www.adexa-online.de) und sichern Sie sich verlässliche, ausgewogene Arbeitsbedingungen, Rechtsberatung, Rechtsschutz und viele andere Vorteile Ihrer Apothekengewerkschaft.
Das Briefmonopol der Deutschen Post AG fällt, dafür kommen Mindestlöhne für Briefträger.
Foto: Deutsche Post AG

Das könnte Sie auch interessieren

Adexa kritisiert fehlenden Tarifabschluss

„Mit der TGL Nordrhein geht es nicht voran“

Neue Daten zu Weihnachtsgeld und Sonderzahlung

Tarifbindung: Mehr Geld am Jahresende

Arbeitsrechtliche Tipps für das ganze Apothekenteam

Kennen Sie Ihre Urlaubsansprüche?

Das spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft

Ja, das will ich auch!

Tarifbindung und beruflicher Rechtsschutz

Was spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft?

Tarifbindung, Rechtsberatung, Informationsvorsprung

Eine ADEXA-Mitgliedschaft lohnt sich

Das spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft

Unser Aktionsmonat beginnt

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.