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Pharmaindustrie
Verzicht auf Festbetragsanpassung gefordert
BERLIN (ks). Die Herstellerverbände der pharmazeutischen Industrie – BAH, BPI, Pro Generika und VFA – haben die GKV-Spitzenverbände Ende November in einem gemeinsamen Positionspapier aufgefordert, im Jahr 2008 auf eine Anpassung von Festbeträgen zu verzichten.
Zwar seien die GKV-Spitzenverbände gesetzlich verpflichtet, die Festbeträge mindestens einmal im Jahr zu überprüfen – hinsichtlich der Anpassung an eine veränderte Marktlage stehe ihnen aber ein Beurteilungsspielraum zu.
Die Herstellerverbände begründen ihre Forderung insbesondere damit, dass die vergangenen Reformen im Arzneimittelbereich – namentlich das AVWG und das GKV-WSG – noch nie da gewesene finanzielle Belastungen für die Arzneimittel-Hersteller gebracht hätten – und das zum Vorteil der Krankenkassen. Würden die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, die zwischen 30 und 50 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegen, bei einer weiteren Festbetragsanpassung berücksichtigt, würden die neuen Festbeträge auf der Höhe der jetzigen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen liegen. Für Unternehmen stelle sich dann die Frage, ob sie es sich betriebswirtschaftlich überhaupt noch leisten können, ihre Produkte weiterhin zuzahlungsfrei zu vermarkten. Nach Einschätzung der Pharmaverbände muss damit gerechnet werden, dass eine Reihe von derzeit zuzahlungsbefreiten Festbetragsarzneimitteln nach einer Festbetragsanpassung 2008 wieder zuzahlungspflichtig würde. Dies liege aber weder im Interesse der Hersteller noch in dem der GKV.
Überdies monieren die Verbände in ihrem Positionspapier, dass eine Festbetragsanpassung die Erfüllung bestehender und den Abschluss neuer Arzneimittelrabattverträge in Gefahr brächte. Nur bei einem Verzicht auf eine Festbetragsanpassung könnte am Standort Deutschland eine leistungsfähige Pharmaindustrie und ein funktionierender Wettbewerb erhalten bleiben.
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