DAZ aktuell

Nicht an den Apothekern vorbei!

AOK-Rabattverträge
(diz). Am 6. Februar gab die AOK Baden-Württemberg, die in Sachen Rabattverträge federführend für alle 16 AOK in Deutschland agiert, bekannt, dass mit pharmazeutischen Herstellern Arzneimittelrabatte vereinbart wurden. Für insgesamt 43 Wirkstoffe und Kombinationen wurden Rabattkonditionen fixiert, die bis zu 37 Prozent unter dem derzeitigen Apothekenverkaufspreis liegen ("ruinöse Knebelverträge", so Hermann Hofmann vom Verband Pro Generika).
Pharmahersteller, die mit ihren Generikapreisen kräftig runter gegangen und mit der AOK ins Geschäft gekommen sind, hoffen auf Umsatzsteigerungen bei diesen Produkten, die dann von den Apotheken bei AOK-Patienten bevorzugt abgegeben werden müssen.
Wie zu hören war, sollen Firmen, die den AOK-Zuschlag nicht bekommen oder sich erst gar nicht beteiligt haben (unter ihnen sind Branchenführer wie Ratiopharm, Stada und Hexal) bereits jetzt versuchen Apotheker zu beeinflussen, dennoch ihre Produkte abzugeben (bei entsprechendem Ausgleich).
Der Deutsche Apothekerverband warnt Apotheker jedoch davor, sich zu irgendwelchen Absprachen überreden zu lassen und die Verträge zu unterlaufen. Man solle sich jetzt nicht zu unüberlegtem Handel verleiten lassen. Die Rabattverträge treten erst am 1. April (mit der Gesundheitsreform) in Kraft. Bis dahin wird der Deutsche Apothekerverband mit der AOK über die Ausgestaltung der Rabattverträge in Bezug auf die Apotheken sprechen, um das Procedere in der Praxis festzulegen. Auch die Softwarehäuser müssen noch die entsprechenden Vorkehrungen in ihren Programmen treffen.

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