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Gesundheitspolitik
Kurzfristig keine neuen AOK-Rabattverträge
In einem Grundsatzbeschluss vom 18. Dezember 2007 hatte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das weitere Verfahren in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die neuen AOK-Rabattverträge festgelegt und den Allgemeinen Ortskrankenkassen bis zu einer endgültigen Entscheidung den Abschluss von neuen Rabattverträgen untersagt. Der Beschluss erging aufgrund der Beschwerde der AOKs gegen die von der 2. Vergabekammer des Bundes und der Vergabekammer in Düsseldorf verhängten Zuschlagsverbote. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass auch eine etwaige Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart daran nichts ändern kann.
EuGH entscheidet erst Mitte 2008
Alle 16 Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) dürfen dem Beschluss zufolge bis zu einer abschließenden Entscheidung des OLG keine Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V infolge der Ausschreibung im August 2007 abschließen. Das OLG weist ausdrücklich darauf hin, dass an diesem Zuschlagsverbot auch etwaige abweichende Entscheidungen der Sozialgerichte nichts ändern können. Außerdem hatte das OLG das Beschwerdeverfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt. Mit dieser EuGH-Entscheidung, die aufgrund eines früheren Beschlusses des OLG Düsseldorf ergehen wird, wird jedoch erst nach der Sommerpause 2008 gerechnet.
Zu einer Verhandlung in der Hauptsache über die AOK-Beschwerden wird es jedoch nicht kommen, da nach DAZ-Informationen die AOKs die Beschwerden gegen die Beschlüsse der Vergabekammern vor dem OLG Düsseldorf zurückgezogen haben. Nach Vergaberecht sind die Zuschlagsverbote damit rechtskräftig.
Verträge bis Ende Februar?
Die AOKs haben gleichzeitig ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart wegen der von den Vergabekammern ausgesprochenen Zuschlagsverbote angestrengt. Mit Beschluss vom 20. Dezember hat das Sozialgericht Stuttgart auf Antrag der Allgemeinen Ortskrankenkassen die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage, die die AOKs gegen das von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf ausgesprochene Zuschlagsverbot eingereicht haben, angeordnet und den AOKs gestattet, auf die wirtschaftlichsten Angebote bezüglich der 60 betroffenen Wirkstoffe Zuschläge zu erteilen.
Nach Bekanntwerden der Stuttgarter Entscheidung kündigte die AOK Baden-Württemberg an, die Verträge nunmehr in den nächsten Wochen zum Abschluss bringen zu wollen. Mittlerweile haben jedoch die Vergabekammern gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart wiederum Beschwerde beim Landessozialgericht Stuttgart eingereicht. Bis zu einer Entscheidung hierüber haben die AOKs den Abschluss der Verträge nunmehr zurückgestellt. Christopher Hermann, stellvertretender Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg erklärte hierzu, die Verträge nunmehr bis Ende Februar abschließen zu wollen, wenn das Landessozialgericht bis dahin entscheide. Die meisten Hersteller, die an der Ausschreibung beteiligt seien, hätten einer Verlängerung der Bindungsfrist zugestimmt.
Soweit dies bislang feststellbar war, sind die alten Rabattverträge zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Die betroffenen PZNs sind, soweit dies bislang feststellbar war, von den AOKs nicht mehr als rabattierte Produkte gemeldet worden.
Allerdings bestehen teilweise seitens der einzelnen AOKs noch weitere Rabattverträge, so dass dennoch in vielen Fällen nicht wieder die verordneten Produkte, auch nicht länger die bislang rabattierten Produkte, sondern Fertigarzneimittel abgegeben werden müssen, für die noch Rabattverträge bestehen.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ.
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