Die Kernpunkte des ersten Referentenentwurfs für das Apotheken-Reformgesetz
Vergütung
Die versprochene Erhöhung der Notdienstpauschale – 550 Euro pro Vollnotdienst sind vorgesehen – soll finanziert werden, indem ein Teil des für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Zuschlags umgewidmet wird: Der Notdienst-Zuschlag soll von 21 auf 28 Cent je Rx-Packung erhöht, der pDL-Zuschlag von 20 auf 13 Cent gesenkt werden.
Das Packungsfixum wiederum soll zulasten des prozentualen Aufschlags und damit kostenneutral erhöht werden: Zum 1. Januar 2025 soll es von 8,35 Euro um 31 Cent auf 8,66 Euro erhöht werden. Ein Jahr später soll es um weitere 34 Cent auf 9 Euro steigen. Der prozentuale Zuschlag soll über zwei Jahre hinweg von 3 auf zunächst 2,5 und dann 2 Prozent abgesenkt werden.
Ab 2027 soll das Fixum dann in den Händen von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband liegen. Sie sollen im Benehmen mit der PKV jährlich eine Anpassung verhandeln.
Zudem sollen Großhandelsskonti wieder ermöglicht werden und die vergessene Engpasspauschale von 50 Cent für nicht verfügbare Kinderarzneimittel der Dringlichkeitsliste nachgeholt werden.
Strukturelle Anpassungen
- Bei Anwesenheit von erfahrenen PTA sollen öffentliche Apotheken auch ohne eine*n anwesende Approbierte öffnen können, sofern eine „telepharmazeutische“ Anbindung an Apothekerinnen und Apotheker im Filialverbund sichergestellt ist und die Apothekenleitung mindestens 8 Stunden pro Woche persönlich anwesend ist.
- In Orten mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung sollen unter neuen Bedingungen leichter Zweigapotheken gegründet werden können.
- Filialapotheken sollen nicht mehr nur im selben oder benachbarten Kreis bzw. derselben oder benachbarten kreisfreien Stadt gegründet werden können (bis zu drei Stunden Fahrtzeit zwischen den Standorten akzeptabel).
- Filial- und Zweigapotheken eines Filialverbundes sollen von der Apothekeninhaberin oder Apothekeninhabern selbst geleitet werden können.
- Die Leitung von Filial- und Zweigapotheken soll unter zwei Apothekerinnen und Apothekern aufgeteilt werden können.
- Flexiblere Öffnungszeiten sollen ermöglicht werden, um diese an Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung vor Ort anzupassen.
- Möglichkeit der Apothekenneugründung für approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben.
- Fachkräfte aus dem Ausland sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können.
- Weitere Berufsgruppen mit „geeigneter Ausbildung“ sollen für bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke eingesetzt werden können.
- Auch Betäubungsmittel sollen in Kommissionierautomaten aufbewahrt werden können.
- Die Impfberechtigung für Apothekerinnen und Apotheker soll ausgeweitet werden, ebenso die Möglichkeit, patientennahe Schnelltests anzubieten.
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