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- AZ 14/2008
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DKFZ fordert rauchfreie Gaststätten
Der Bund hatte sich beim Erlass der Nichtraucherschutzgesetze für den Bereich der Gastronomie für unzuständig erklärt, da diese Materie in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle. In der Folge beschlossen die Bundesländer unterschiedliche Gesetze mit Ausnahmeregelungen für abgetrennte Räume, die zum Teil Übergangsfristen für die Verhängung von Geldbußen vorsehen. Doch aus Sicht des vom DKFZ beauftragten Kölner Staatsrechtlers Prof. Klaus Stern und seinem Mitarbeiter Dr. Jörg Geerlings hätte der Bund durchaus selbst tätig werden und damit einen "Flickenteppich" an Regelungen vermeiden können. Wie die Juristen in ihrem Gutachten ausführen, umfasst die Bundeskompetenz auch das Gaststättenwesen. Das Gaststättenrecht falle nur insoweit in den Kompetenzbereich der Länder, als es sich auf die Wirtschaft bezieht. Ländersache sind damit insbesondere Regelungen über Genehmigungsvoraussetzungen, Sperrstunde, Kontrollbefugnisse usw. Demgegenüber ziele ein auch für Gaststätten geltendes Rauchverbot primär auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Besucher der Gaststätten, nicht auf wirtschaftliche Belange des Gaststättenwesens ab. Daher hätte der Bund hier handeln können, so die Staatsrechtler.
Der DKFZ-Vorstandsvorsitzende Wiestler fordert, dass der Bund eingreift: Auch nach Inkrafttreten der Landesgesetze sei ein mangelhafter Nichtraucherschutz zu beklagen. Die zunehmend zur Regel werdenden Ausnahmen seien "eine eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes", die bundeseinheitlich abgeschafft werden sollten. Für Wiesler ist klar: "Verrauchte Innenräume stellen eine vermeidbare Krebsgefährdung dar.".
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