Leipzig (ks). Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 27. März mit einem Eilbeschluss das Rauchverbot in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten vorläufig außer Kraft gesetzt. Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätten die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache später Erfolg, könnten den Antragstellern schwere, nicht wieder gut zu machende Nachteile entstehen, die ihre Existenz bedrohten, so das Gericht. Damit folgten die sächsischen Richter ihren Amtskollegen aus Rheinland-Pfalz, die bereits Mitte Februar einen entsprechenden Beschluss gefällt hatten. Das Verfassungsgericht des Saarlandes beschloss ebenfalls am 27. März, dass Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten, vorläufig weiterbetrieben werden dürfen..
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