(bü). Dass der Aufwand für einen Steuerberater seit 2006 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen mindert, ist verfassungsgemäß. Das Niedersächsische Finanzgericht wies die Argumentation einer Steuerzahlerin zurück, das Steuerrecht sei zu kompliziert, um es allein anwenden zu können. Zwar sei das Steuersystem "in der Tat schwierig", so das Gericht, die Kosten für einen Steuerberater seien aber dennoch "keine unvermeidbaren Privatausgaben". Schließlich seien die Finanzbehörden verpflichtet, "den Steuerzahlern Auskunft zu geben".
(Az.: 10 K 103/07)
AZ 2008,
Nr. 15, S. 7, 07.04.2008
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