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- AZ 20/2008
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Novo Nordisk unter Druck
Der Vorwurf klingt skandalös: Novo Nordisk habe Ärzten eine Zahlung von insgesamt 10.000 Euro angeboten, wenn sie 100 ihrer Patienten zwei bestimmte Präparate verschreiben, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Krankenkassenverbände vom 8. Mai. Zudem werde der Arzt laut Vertrag aufgefordert, "nach Beendigung des Forschungsvorhabens die Forschungsergebnisse in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzustellen" und "Novo Nordisk Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Ergänzungs- und Änderungsvorschlägen [zu] geben". Damit, so die Kritiker, bestünden Zweifel an der Unabhängigkeit der "Forschung". Die Verbände forderten die Selbstkontrollorgane der Pharmaindustrie auf, derartige Geschäftsmethoden zu sanktionieren und dafür zu sorgen, dass sie künftig unterbleiben. "Denn ein solches Vorgehen ist in höchstem Maß unethisch und unverantwortlich". Auch beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) – wo Novo Nordisk einst Mitglied war – reagierte man empört. Sollten sich die Behauptungen als wahr erweisen, sage er gemeinsam mit Kassen, Ärzten und Verbrauchern klar "Nein" zu den Vertriebsmethoden Novo Nordisks, erklärte der VFA-Vorsitzende Wolfgang Plischke. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie – der jetzigen Verbandsheimat des Unternehmens – sieht man dies genauso. Was wirklich an den Vorwürfen dran ist, wird nun der FSA prüfen, in dem Novo Nordisk Mitglied ist. Wie FSA-Geschäftsführer Michael Grusa gegenüber der AZ erklärte, sei bereits ein Beanstandungsverfahren eingeleitet worden. Zunächst müssen die umstrittenen Vertragsunterlagen ausgewertet werden – dann wird sich zeigen, ob sich Novo Nordisk im Rahmen einer zulässigen Anwendungsbeobachtung bewegt oder bereits gegen den FSA-Kodex verstoßen hat.
Der Pharmahersteller ist sich indessen keiner Schuld bewusst. Pressesprecher Franz Jürgen Schell bestätigte gegenüber der AZ zwar, dass Novo Nordisk grundsätzlich Ärzte honoriere die Daten erheben – allerdings nur bei Patienten, die ohnehin aus medizinischen Gründen auf die fraglichen Präparate umgestellt wurden: "Eine Umstellung wegen der Aussicht auf eine Aufwandentschädigung ist nicht in unserem Sinne". Schell erklärte, dass im Rahmen der Forschungsvorhaben mindestens drei Untersuchungen nötig seien, diese würden gemäß der Gebührenordnung der Ärzte vergütet. Dass es tatsächlich Ärzte gibt, die 100 Diabetes-Patienten umstellen, und somit 10.000 Euro einheimsen, hält Schell für sehr unwahrscheinlich. Er betonte zugleich, dass die Arbeit des FSA Novo Nordisk ein "wichtiges Anliegen" sei. Sollte der Selbstkontroll-Verein Anlass zur Beanstandung sehen, würden entsprechende Änderungen vorgenommen. Schell mutmaßt jedoch, dass die Beschuldigungen der KBV, des vzbv und der Kassenverbände anderweitig motiviert sind: Schließlich sind alle Verbände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertreten – "und dem sind Insulinanaloga bekanntlich ein Dorn im Auge". Der G-BA-Beschluss, wonach kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker nur noch dann zulasten der GKV verordnungsfähig sein sollen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsuline, bedarf noch der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums. Dass die Frist hierfür am 9. Mai ablief, ist in Schells Augen möglicherweise mehr als ein Zufall. .
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