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- AZ 29/2008
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AOK-Bundesverband strukturiert sich um
Bislang ist der AOK-Bundesverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mit der letzten Gesundheitsreform – dem GKV-WSG – wurden den Kassenverbänden jedoch neue Vorgaben gemacht. Ein Großteil ihrer Aufgaben wird seit dem 1. Juli vom neuen GKV-Spitzenverband übernommen. Die bisherigen Verbände sollen vor allem Dienstleister für ihre Kassen werden. Zu den Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbandes soll insbesondere die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOK auf Bundes-ebene zählen. Beispielsweise kann der Verband auch als GbR für seine Mitgliedskassen Rabattverträge mit Pharmaherstellern aushandeln. Wie der AOK-Bundesverband mitteilte, wird er sich künftig zudem um die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOKs kümmern.
Die Delegiertenversammlung der Gesellschafter des AOK-Bundesverbandes GbR bestellte einvernehmlich den Geschäftsführenden Vorstand: Dr. Herbert Reichelt als Vorsitzenden und Jürgen Graalmann als stellvertretenden Vorsitzenden. Die Bestätigung erfolgt im Januar 2009 durch den Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes GbR..
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