Gesundheitspolitik

Bußgeldbescheide akzeptieren?

(diz). Gegen neun Landesapothekerverbände, den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und fünf Arzneimittelhersteller hat das Bundeskartellamt vor Weihnachten Geldbußen in Höhe von insgesamt 465.000 Euro verhängt. Den Verbänden wird vorgeworfen, ihren Mitgliedern empfohlen zu haben, sich an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten (wir berichteten, DAZ 1/2, Seite 23).

Nach Ansicht des Bundeskartellamts verstießen die Empfehlungen der Landesapothekerverbände, die sie ihren Mitgliedern auf Vortragsveranstaltungen gaben, gegen das Kartellgesetz.

Nun beraten die Landesverbände: Bescheide akzeptieren oder dagegen kämpfen? Einerseits sind die Bußgelder aus Sicht des Kartellamts gering – im Vergleich zu üblicherweise verhängten Geldstrafen. Den Apothekerverbänden und anderen Beteiligten wird zugute gehalten, dass die Veranstaltungsreihen in eine Zeit fallen, in der Preiswettbewerb in der Apotheke erst begann. Ein Bußgeld von 25.000 Euro beispielsweise, wie es der LAV Baden-Württemberg aufgebrummt bekommen hat, schmerzt. Dennoch, für ein Akzeptieren der Bußgelder spräche, dass das Thema dann vom Tisch ist und nicht mehr in den Medien hochgekocht würde. Wenn sich die Verbände dagegen wehren, würden "die Apotheker" vermutlich wieder als konservativ und wettbewerbsfeindlich dargestellt werden. Aber, wenn man die Bußgeldbescheide annimmt, erkennt man damit auch die Vorwürfe des Bundeskartellamts an, auch wenn man überzeugt davon ist, nichts Unrechtes getan zu haben.

Ina Hofferberth, die Juristin des LAV Baden-Württemberg gegenüber der DAZ: "Es muss einem Wirtschaftsverband wie dem LAV doch erlaubt sein, seinen Mitgliedern wirtschaftliche Informationen zu geben." Sie sei nicht bereit, einen ungerechtfertigten Maulkorb zu akzeptieren. Sie spricht sich fürs Kämpfen aus, sie plädiert dafür, sich gegen die Bußgeldbescheide zu wehren. Man habe sich nichts vorzuwerfen.

Jetzt muss die Beratung mit den Rechtsexperten folgen, die Vorstände müssen dann letztlich entscheiden, wie sie vorgehen wollen. Noch offen ist auch, ob die Verbände eine einheitliche Strategie verfolgen werden oder jeder für sich einen Weg sucht. Bis zum 18. Januar haben die Betroffenen Zeit, dann müssen sie erklären, ob sie akzeptieren oder kämpfen.

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