- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 38/2008
- Rechtliche Zweifel an ...
Rechtliche Zweifel an Schlecker-Apotheke
Den Wettbewerbshütern und den Kammern missfällt einiges an der Kooperation Schlecker/Vitalsana. Sie sind zum einen der Auffassung, aus der Werbung gehe nicht deutlich hervor, dass es sich bei Vitalsana um eine niederländische Versandapotheke handelt. Vielmehr werde in irreführender Weise der Eindruck erweckt, es handele sich um eine Marke von Schlecker. Zum anderen bemängeln die Kläger, dass die von Vitalsana zur Verfügung gestellte eine Telefon-Hotline zur pharmazeutischen Beratung kostenpflichtig ist. Sie zweifeln, ob dies der in den apothekenrechtlichen Bestimmungen normierten Beratungspflicht des Apothekers entspricht. Darüber hinaus werde das Gericht unter AGB- und datenschutzrechtlichen Aspekten die Tatsache untersuchen müssen, dass Vitalsana eine pharmazeutische Beratung am Telefon nur durchführt, wenn der Kunde einer Aufzeichnung des Gesprächs zustimmt. Zudem stellt die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ausschließlich niederländisches Recht anwendbar ist, nach Auffassung der Wettbewerbszentrale eine überraschende und unangemessene Klausel dar. Nicht zuletzt wird es in dem Verfahren darum gehen, inwieweit sich die Geschäftsaktivitäten einer holländischen Versandapotheke an den deutschen Bestimmungen messen lassen müssen.
Nicht Gegenstand der Klage ist dagegen der von Vitalsana beworbene Einkaufsgutschein für die Einlösung von Rezepten. Zu der Frage, ob dies gegen die Arzneimittelpreisverordnung verstößt, sind derzeit zwei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Angesichts eines bald zu erwartenden Urteils wurde dieser Punkt nicht zum Klagegegenstand gemacht..
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.