(bü). Zahlt das Finanzamt nach dem Tod eines Steuerzahlers zu viel gezahlte Steuern zurück, so gehört der Betrag zum Erbe – und erhöht damit gegebenenfalls die zu zahlende Erbschaftsteuer. Sollte der Erstattungsanspruch erst später fällig werden, so entsteht auch erst dann die Steuerpflicht.
(Bundesfinanzhof, II R 30/06)
AZ 2008,
Nr. 39, S. 7, 22.09.2008
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