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- AZ 40/2008
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Wer zahlt für Überschwemmungsschäden?
Welche Versicherungen kommen für solche Schäden auf? Das Unangenehme vorweg: Für die zum Teil meterhohen Wasserstände in Kellern mit den daraus folgenden Verwüstungen dürfte in den meisten Fällen keine Versicherung einspringen müssen, um Ersatz zu leisten. Denn für solche "Überschwemmungsschäden" interessieren sich die Versicherer nur dann, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Und zwar zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Solche Versicherungen haben die meisten Bundesbürger in "hochwassersicheren" Landstrichen nicht abgeschlossen.
Und wenn Regenwasser in die Wohnung eingedrungen ist? Das könnte ein Fall für die Hausratversicherung sein. Allerdings müsste der Regen durch ein eingedrücktes Fenster oder ein (teil-)abgedecktes Dach die Wohnungsbesitzer überrascht haben. Fenster "auf Kipp", die peitschenden Regen geradezu einladen, sich auf Teppichen und Mobiliar breitzumachen, wären (versicherungs-)schädlich. Die Bedingungen der Hausratversicherer sehen Leistungen normalerweise regelmäßig nur für Schäden durch Leitungswasser vor.
Gilt das auch für die Wohngebäudeversicherung? Ja. Allerdings richtet Regenwasser, das Wohnungen heimgesucht hat, üblicherweise keine oder nur sehr geringe Schäden an der Bausubstanz an.
Wie sind Schäden durch den Sturm abgesichert? Hausbesitzer wenden sich an ihre Wohngebäudeversicherung, wenn ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind. Hat der Sturm Schindeln vom Dach gerissen oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bedingung: Der Sturm hatte mindestens Windstärke "8".
Gilt das auch für Gartenhäuschen & Co? Ja, ebenso für Geräteschuppen, Hundehütten oder Zäune – allerdings nur dann, wenn dies eigens mitversichert ist.
Wer leistet, wenn Hagel zu Zerstörungen geführt hat? Auch Hagelschäden sind über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben zerstört wurden.
Und wenn Hagel Autodächer demoliert hat? Dann ist das ein Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autobesitzers.
... und wenn ein Pkw in einer Wasserlache steckengeblieben ist? Dann kommt für einen daraus resultierenden Schaden ebenfalls die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Aber: Wem nachgewiesen werden sollte, dass er bewusst unter einer Unterführung durchfahren wollte, die "Hochwasser" führte, der kann (fast) leer ausgehen. So hat es das OLG Frankfurt am Main entschieden. (Az.: 7 U 53/99)
Ein Auto könnte durch herabfallende Dachziegel oder Äste beschädigt worden sein … Auch hier kann es nutzen, zumindest eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen zu haben. Wichtig: Ein durch die Teilkaskoversicherung regulierter Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung nicht. .
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