(bü). Hat ein Mann, der von seiner Partnerin nach zehn gemeinsamen Jahren "wilder Ehe" vor die Tür gesetzt wird, in das gemeinsam bewohnte, der Frau gehörende Haus viel Arbeit und Kapital (das für den Ruhestand vorgesehen war) hineingesteckt, so kann er von seiner Ex eine Rückzahlung dafür verlangen (die hier mit 90.000 € beziffert wurde). Das gelte jedenfalls dann, so der Bundesgerichtshof (BGH), wenn er die Arbeiten "im Vertrauen auf den Fortbestand der Beziehung" getätigt habe. Der BGH hat entschieden, dass der bisher gültige Grundsatz, dass Nichteheliche nach der Trennung in die Röhre gucken, nicht mehr anzuwenden sei.
(Az.: XII ZR 179/05)
AZ 2008,
Nr. 41, S. 7, 06.10.2008
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