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Kassenwechsel nicht überstürzen
Jetzt noch in eine günstige Kasse zu wechseln, mache keinen Sinn, weil man sich für 18 Monate an die neue Versicherung binde, betonte die Verbraucherzentrale. Anders sieht es bei freiwillig versicherten Freiberuflern aus: Sie müssen sich zum Jahresende um ihre Krankenversicherung kümmern – sonst verlieren sie ihren Schutz, warnen die Verbraucherschützer: "Denn das Krankengeld, das einige Kassen auch Selbstständigen im Bedarfsfall zahlen, wird im Zuge der Gesundheitsreform zum Ende des Jahres gestrichen." Stattdessen müssen die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versicherten Freiberuflern einen Wahltarif "Krankengeld" anbieten. Neue Tarife und möglicherweise abweichende Konditionen sind jedoch noch nicht bekannt. Zudem ist die Wahloption mit einer dreijährigen Bindung an die Kasse verknüpft. Da das Krankengeld im Ernstfall hilft, die Existenz zu sichern, rät die Verbraucherzentrale NRW dringend zu raschem Handeln. Alternativ zum Wahltarif könne auch der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein. Selbstständige sollten hierzu Angebote verschiedener gesetzlicher Kassen, aber auch privater Krankenversicherungen prüfen. .
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