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Bundeskartellamt geht gegen Apothekerverbände vor
Wie eine Sprecherin des Bundeskartellamts gegenüber der AZ erklärte, erhielten die Landesapothekerverbände Baden-Württemberg, Thüringen und Berlin sowie die ABDA Beschuldigungsschreiben mit den ihnen vorgehaltenen Vorwürfen. Bei der ABDA hatte im vergangenen Jahr zwar keine Durchsuchung in den Geschäftsräumen stattgefunden. Im Rahmen der Ermittlungen habe sich jedoch auch ein Verdacht gegen die Spitzenorganisation der Apotheker ergeben. Dagegen wird das Verfahren gegen zwei weitere Landesapothekerverbände – Nordrhein und Mecklenburg-Vorpommern – nicht weiter betrieben. Wie die Sprecherin sagte, wird den beschuldigten Verbänden nun rechtliches Gehör gewährt. Sie können zu den Vorwürfen Stellung nehmen; anschließend wird das Kartellamt eine Entscheidung über das gegebenenfalls zu verhängende Bußgeld treffen. Nach dem gesetzlichen Rahmen kann den Verbänden ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro drohen.
Bereits nach den Durchsuchungen im vergangenen Sommer hatten die betroffenen Apothekerverbände die Vorhaltungen der Kartellbehörde als haltlos bezeichnet. Daran hat sich auch jetzt nichts geändert. Dass nun nur noch drei von ursprünglich fünf Verbänden betroffen sind, zeige "wie dünn das Eis ist", sagte ABDA-Sprecher Thomas Bellartz der AZ. Auch jetzt, da man wisse, um was es der Behörde geht, ist man bei der ABDA überzeugt, dass die Vorwürfe "vollkommen unbegründet und haltlos" sind. .
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