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- AZ 48/2008
- Streit um Zwangsrabatt
Streit um Zwangsrabatt
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ließen sich die Apotheker darauf ein, dass der zunächst auf 2 Euro festgesetzte Zwangsrabatt befristet auf 2,30 Euro erhöht wird. Laut Gesetz (§ 130 SGB V) ist dieser Abschlag jedoch "erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 von den Vertragspartnern … so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung". Der Deutsche Apothekerverband argumentiert nun damit, dass seit 2004 die Kosten für Personal, Mieten und die gesamte Betriebsführung gestiegen, die Honorare aber gesenkt worden seien. Die Apotheker müssten außerdem erhebliche Zusatzkosten als Folge der Rabattverträge tragen. Eine Reduzierung des Abschlags sei vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.
Gesundheitsstaatssekretär Theo Schröder ließ nun einem Bericht der FAZ zufolge die Apotheker und Krankenkassen wissen, dass "eine vertragliche Anpassung des Apothekenrabatts mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung [Rabattverträge der Krankenkassen] nicht begründet werden kann".
Der Streit dürfte nun vor der Schiedsstelle landen, laut FAZ-Bericht unter Leitung des früheren Präsidenten des Bundesversicherungsamtes Rainer Daubenbüchel. .
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