Recht

Auch Zuckerkranker bekommt Viagra nicht auf Rezept

(bü). Ein gesetzlich Krankenversicherter kann nicht durchsetzen, das Potenzmittel Viagra auf Kosten seiner Krankenkasse zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Diabetiker ab, der an Erektionsstörungen litt und argumentierte, er würde als Kassenpatient gegenüber privat Versicherten benachteiligt. Die Karlsruher Richter halten das (seit 2004 gültige) "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung", nach dem sämtliche Arzneien, die der Behandlung einer erektilen Dysfunktion dienten, nicht mehr auf Rezept zu bekommen sind, für verfassungsgemäß.


(Az.: 1 BvR 1778/05)

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