Gesundheitspolitik

Mehrbesitz: EU leitet Verfahren ein

DocMorris-Prozess dreht sich nur um den Fremdbesitz

(az). Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat die EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Mehrbesitzverbots eingeleitet. Vermutungen gehen davon aus, Brüssel sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der anhängige Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen DocMorris nur auf das Fremdbesitz- und nicht auf das Mehrbesitzverbot beziehe. Im Klartext würde dies bedeuten, dass Deutschland bei einer Entscheidung Brüssels gegen das Fremdbesitzverbot nur den Fremdbesitz, nicht aber den Mehrbesitz (Apothekenketten) zulassen müsste.

Der von der EU-Kommission an die Bundesregierung versandte "Letter of Formal Notice" ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung muss nun hierzu Stellung nehmen. Die EU-Kommission wird die Regierung auffordern, die Missstände zu beseitigen, andernfalls landet das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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