Recht

Krankenversicherung: Selbstständige zahlen Höchstbeiträge, außer …

(bü). Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind (das ist grundsätzlich nach vorausgegangener Pflichtversicherung als Arbeitnehmer möglich), haben generell die Höchstbeiträge zu entrichten, wofür ein beitragspflichtiges Einkommen von 3600 Euro monatlich angesetzt wird. Werden der Krankenkasse geringere Einkünfte nachgewiesen, so sind diese maßgebend. Es gilt allerdings eine Mindestbemessungsgrenze von 1863,75 Euro. Für Existenzgründer ist ein Einkommen von 1242,50 Euro maßgebend. Die geminderten Werte gelten auch dann, wenn das tatsächliche Einkommen erheblich darunter liegt. Das Landessozialgericht Hamburg: Der Gesetzgeber darf hauptberuflich Selbstständige stärker als die übrigen Mitglieder der Krankenkassen zur Kasse bitten.


(Az.: L 1 KR 15/07)

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