DAZ aktuell

KKH will Hilfsmittelversorgung steuern

(diz). Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln versuchen Krankenkassen mehr und mehr das Ruder an sich zu reißen. Versicherte werden bedrängt, die Hilfsmittelverordnung nach Möglichkeit gleich bei der Kasse einzureichen.

Ob das im Sinne des Patienten ist, der dafür umständliche Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, darf bezweifelt werden. Die Apotheke als Hilfsmittellieferant wird durch solche Vorgehensweise jedenfalls kalt ausgebremst.

Ein Apotheker übermittelte der DAZ den Antwortbrief der KKH, den die Kasse seinem Apothekenkunden sandte, nachdem die Apotheke die Kostenübernahme für Einmalkatheter beantragt hatte:


"Antrag auf Kostenübernahme für Einmalkatheter

Sehr geehrter Herr XY, die Z-Apotheke beantragte für Sie die Kostenübernahme von Einmalkathetern. Die Kosten betragen 348,00 Euro.

Es ist unser Ziel, Sie schnell, angemessen und wirtschaftlich zu versorgen. Dabei sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Denn auch das erwarten unsere Mitglieder von ihrer Kaufmännischen: einen kostenbewussten und effizienten Umgang mit ihren Beiträgen. Deshalb prüfen wir, ob eine Versorgung mit Hilfsmitteln aus dem kasseneigenen Bestand möglich ist oder beauftragen einen anderen Leistungserbringer, ein Vergleichsangebot zu erstellen. Kosten, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, müssen die Versicherten gegebenenfalls selbst tragen.

Damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen, möchten wir ein Vergleichsangebot von einem anderen Leistungserbringer erstellen lassen. Dieser Auftrag enthält auch Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Alter und beantragtes Hilfsmittel. Deshalb benötigen wir Ihre Einwilligung.

Bitte schicken Sie die diesem Schreiben beigefügte Erklärung am besten noch heute unterschrieben an uns zurück. Sollten Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten nicht einverstanden sein, kann es sein, dass Sie mit Mehrkosten belastet werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sobald uns das Vergleichsangebot vorliegt, werden wir über den Antrag entscheiden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.


Mit freundlichen Grüßen

KKH – Die Kaufmännische

Ihr Serviceteam


Ps.: Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Hilfsmittel-Verordnung auch direkt bei der Kaufmännischen einreichen können? Gern unterstützen wir Sie bei der richtigen Wahl eines geeigneten Leistungserbringers, wenn es um Hilfsmittel geht. Dadurch wird eine kurzfristige und qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt, was sich möglicherweise auch auf die Höhe Ihrer Zuzahlung bzw. einen Eigenanteil auswirkt. Reichen Sie einfach formlos Ihre Hilfsmittel-Verordnung bei uns ein."

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