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DAZ aktuell
Arzneimittelversandhandel beschränken!
Mit der Legalisierung des Arzneimittelversandhandels im Jahr 2004 habe der deutsche Gesetzgeber fahrlässig eine grundlegende Veränderung der Arzneimittelversorgung eingeleitet, so Michels. Seit dem "dm"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März werde der – politisch von niemandem beabsichtigten – Entkopplung von Medikamentenabgabe und Patientenberatung der Weg bereitet. Da Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit damit massiv gefährdet seien, sei eine sofortige Einschränkung des Versandhandels auf das EU-konforme Maß notwendig, sagte Michels.
Warnungen nutzen nicht mehr
Der HAV-Vorsitzende Dr. Peter Homann nahm die Warnungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundeskriminalamt svor gefälschten Arzneimitteln zum Anlass, um erneut ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel zu fordern. Nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen sei, nütze es nichts mehr, vor den Risiken gefälschter Medikamente zu warnen, sagte Homann am 29. April. Es sei vielmehr an der Zeit zu handeln. Er verwies darauf, dass in der EU außer in Deutschland lediglich noch in den Niederlanden und Großbritannien der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten erlaubt sei.
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