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DAZ aktuell
25 Jahre Neues Rezeptur-Formularium
Herausgeber des NRF ist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In ihrem Auftrag beurteilt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Rezepturen vor der Aufnahme. Diese wissenschaftliche Beratung stellt sicher, dass nur gesundheitlich unbedenkliche und sinnvolle Arzneimittel monographiert werden und dass obsolete Rezepturen gestrichen werden.
Die Formelsammlung ist dem Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) angegliedert. Im Pharmazeutischen Laboratorium des NRF in Eschborn sorgt eine eigene Arbeitsgruppe aus drei Apothekern und drei PTAs mit jährlichen Aktualisierungen dafür, dass die Loseblattsammlung der standardisierten Rezepturvorschriften ihrem Anspruch als Aushängeschild guter Herstellungspraxis in Apotheken gerecht wird. Das Team erarbeitet im eigenen Labor Rezepturvorschriften und untersucht die Qualität der selbst hergestellten Arzneimittel. Es ist aktiv in der Fort- und Weiterbildung für Apotheker und PTA, publiziert zu Rezepturthemen und steht im ständigen fachlichen Austausch mit Einrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Mit der im Jahr 2001 eingerichteten NRF-Rezeptur-Informationsstelle werden spezielle Dienstleistungen für die öffentliche Apotheke angeboten. Etwa 500 themenbezogene NRF-Rezepturhinweise, die auf der NRF-Homepage www.dac-nrf.de abrufbar sind, runden das Angebot für die Apotheken ab.
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