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Bunge für eingeschränkten Arzneimittelversandhandel
Bunge hatte unlängst beim Bundesgesundheitsministerium angefragt, wie es nach dem dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Arzneimittelversand stehe und ob es diesbezüglich Handlungsbedarf sehe. Die Antwort aus dem Ministerium war deutlich: Man halte am Versandhandel mit Arzneimitteln fest, überprüfe aber, ob die gesetzlichen Regelungen zu Rabattsammelstellen geändert werden sollten.
Die Ausschussvorsitzende sieht die Sache anders. Sie betonte, dass Arzneimittel besondere Güter seien, über deren gewünschte wie auch unerwünschte Wirkungen die Patienten umfassend und unabhängig beraten werden müssten. Vor allem wenn mehrere Arzneimittel einzunehmen sind, seien die Patienten auf eine qualitativ hochwertige Information und Beratung in der Apotheke angewiesen. "Meines Erachtens gilt es daher, die Rolle der Apothekerin und des Apothekers zu stärken", sagte Bunge.
Unterdessen nehmen die geplanten Bundesratsinitiativen von Bayern und Sachsen zur Einschränkung des Arzneimittelversandhandels auf nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ihren Lauf. Am 17. Juni stimmte das bayerische Kabinett dem Vorstoß von Sozialminister Otmar Bernhard (CSU) zu. "Mit unserer Initiative sichern wir die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Medikamenten und tragen zugleich zum Erhalt unserer mittelständisch geprägten Apothekenlandschaft bei", erklärte Ministerpräsident Günter Beckstein im Anschluss an die Sitzung. "Wir brauchen auch in Zukunft die fachlich fundierte, persönliche Beratung in der Apotheke." Bernhard betonte, dass der bayerische Vorstoß noch vor der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden soll. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat mittlerweile angekündigt, die Bundesratsinitiativen mitzutragen (siehe AZ Nr. 25/2008, S. 1).
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