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Swissmedic warnt vor Botulinumtoxin
Wie Swissmedic in einer aktuellen Mitteilung ausführt, wird die Anwendung für diese Zwecke von kommerziellen Anbietern oft fälschlicherweise als einfache und unkomplizierte Kosmetik angepriesen und als unbedenklicher Bagatelleingriff verharmlost. Im Gegensatz dazu stehe die medizinisch sinnvolle und gerechtfertigte Anwendung von Botulinumtoxin, besonders bei Krankheiten des Nervensystems.
Für Swissmedic ist es zumindest fraglich, wie bei einem kosmetischen "off label use" die vom Gesetz verlangte ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten wird. Die Behandlungen würden bei der Anpreisung oft bagatellisiert, beispielsweise dadurch, dass sie bei Frauen bereits ab 30 Jahren als vorbeugende Maßnahme empfohlen würden.
Die Mittel dürfen nur von Fachärzten angewendet werden, die mit der Applikation von Botulinumtoxin Typ A die notwendige Erfahrung haben und mit der hierfür erforderlichen Technik vertraut sind. Bei Anwendung im Halsbereich kann sich die Substanz örtlich ausbreiten und dann zu Schluck- und Atembeschwerden führen. Werden größere Mengen in den Kreislauf aufgenommen, kann es zu Lähmungen kommen. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr des Erstickens. Swissmedic weist in diesem Zusammenhang auf Berichte der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA hin.
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